Regalien: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Regalien''' (lat. iura regalia ‚königliche Rechte‘) bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates.
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Als '''Regalien''' (lat. ''iura regalia'', ''königliche Rechte'') bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates.
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Seit dem 13. Jahrhundert gingen die meisten dieser Rechtsansprüche durch Verleihung auf geistliche und weltliche Fürsten über. Für Salzburg war besonders wichtig, dass  König Philipp Erzbischof [[Adalbert III.|Erzbischof Adalbert III.]] [[1199]] das Bergregal gewährte (Recht auf Nutzung der [[Salzgewinnung|Salz-]] und Metallvorkommen in den Bergen und Flüssen des Erzbistums)
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Seit dem [[13. Jahrhundert]] gingen die meisten dieser Rechtsansprüche durch Verleihung auf geistliche und weltliche Fürsten über. Für Salzburg war besonders wichtig, dass  König Philipp Erzbischof [[Adalbert III.]] [[1199]] das Bergregal gewährte (Recht auf Nutzung der [[Salzgewinnung|Salz-]] und Metallvorkommen in den Bergen und Flüssen des [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistums]]).
  
 
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Version vom 18. März 2018, 15:17 Uhr

Als Regalien (lat. iura regalia, königliche Rechte) bezeichnete man die Hoheits- und Sonderrechte eines Königs oder eines anderen Souveräns bzw. des Staates.

Regalien

Wichtige Regalien waren:

  • Gewährung von Schutz für Personen, denen der Sippenschutz fehlt
  • Zollregal
  • Münzregal
  • Marktregal
  • Salzregal
  • Judenregal (Judenschutzrecht)
  • Jagd- und Fischereiregal
  • Forstregal
  • Bergregal

Salzburgbezug

Seit dem 13. Jahrhundert gingen die meisten dieser Rechtsansprüche durch Verleihung auf geistliche und weltliche Fürsten über. Für Salzburg war besonders wichtig, dass König Philipp Erzbischof Adalbert III. 1199 das Bergregal gewährte (Recht auf Nutzung der Salz- und Metallvorkommen in den Bergen und Flüssen des Erzbistums).

Quelle

  • Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Regalien"