Fürsterzbistum Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. August 2016, 12:21 Uhr

Karte
Datei:Fürsterzbistum Salzburg Karte 01.jpg
Übersicht
Alternativname: Fürsterzbistum Salzburg
Herrschaftsform: Wahlfürstentum
Herrscher: Fürsterzbischof
im Reichstag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichskreis: Bayerischer Reichskreis
beim Kreistag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Residenz: Stadt Salzburg
Konfession: römisch-katholisch
aufgegangen in: Herzogtum Salzburg
Hinweisschild Grenze Erzstift Salzburg-Chiemgau

Das Erzstift Salzburg, ab 1343 Fürsterzbistum Salzburg, als Inbegriff der dem (Fürst)Erzbischof von Salzburg bis zur Säkularisation von 1803 zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.

Allgemeines

Es bestand als Ständestaat[1] im Bayerischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches beginnend mit dem ersten Fürsterzbischof Ortolf von Weißeneck (1343 bis 1365) bis zur Säkularisation 1803.

Es umfasste das weltliche Herrschaftsgebiet der Fürsterzbischöfe von Salzburg. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der Erzdiözese Salzburg, das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war 739 entstanden und ab 798 Erzbistum.

In diesen Auswärtigen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Erzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.

Darüber hinaus gibt es auch noch die Salzburger Kirchenprovinz, die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der Erzdiözese Salzburg die Diözesen Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch. Das Erzstift Salzburg endete mit der Säkularisation 1803.

Siehe auch

Quellen

Fußnoten

  1. bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände [Fürsterzbischöfe] weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de]