Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 6: Zeile 6:  
Ausgenommen davon sind z.B. Personen, die Diensthundeführer sind, mit Ihrem Hund eine Prüfung wie z.B. Begleithundeprüfung abgelegt haben oder bereits seit 10 oder mehr Jahren einen sogenannten gefährlichen Hund führen, ohne dass während dieser Zeit der gefährliche Hund jemanden verletzt hat. Auch Personen, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und diese nachweisen können, sind davon ausgenommen.  
 
Ausgenommen davon sind z.B. Personen, die Diensthundeführer sind, mit Ihrem Hund eine Prüfung wie z.B. Begleithundeprüfung abgelegt haben oder bereits seit 10 oder mehr Jahren einen sogenannten gefährlichen Hund führen, ohne dass während dieser Zeit der gefährliche Hund jemanden verletzt hat. Auch Personen, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und diese nachweisen können, sind davon ausgenommen.  
   −
== Erlangung eines SKN ==
+
== Erlangung eines Sachkundenachweis==
Die für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde kann auf unterschiedliche Arten erlangt werden. Mindestanforderung ist das Absolvieren eines ca. 2stündigen Vortrags mit vorgegebenem Themenkatalog:
+
Die für das Halten eines nicht gefährlichen Hundes erforderliche Sachkunde kann auf unterschiedliche Arten erlangt werden. Mindestanforderung ist das Absolvieren eines ca. wzeistündigen Vortrags mit vorgegebenem Themenkatalog:
    
# Wesen und Verhalten von Hunden,
 
# Wesen und Verhalten von Hunden,
Zeile 17: Zeile 17:  
# auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Tierschutzrechts mit den Schwerpunkten Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei,
 
# auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Tierschutzrechts mit den Schwerpunkten Unterbringung, Qualzuchtmerkmale, verbotene Dressurmittel und Tierquälerei,
 
# auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit den Schwerpunkten Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche Hunde,
 
# auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit den Schwerpunkten Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie gefährliche Hunde,
# Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden.
+
# Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden<ref>Quelle [http://www.salzburg.gv.at www.salzburg.gv.at] </ref>]
<ref>salzburg.gv.at</ref>]
     −
Für HalterInnen von sogenannten gefährlichen Hunden sind zusätzlich zum Sachkundenachweis 10 Stunden praktisches Training mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Auch für diesen Praxiskurs gibt es inhaltliche Vorgaben.   
+
Für Halter von sogenannten gefährlichen Hunden sind zusätzlich zum Sachkundenachweis zehn Stunden praktisches Training mit dem jeweiligen Hund nachzuweisen. Auch für diesen Praxiskurs gibt es inhaltliche Vorgaben.   
   −
Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die aktuelle Liste mit Namen und Adressen der zugelassenen Personen findet sich auf [http://www.salzburg.gv.at%20unter%20http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung. www.salzburg.gv.at unter http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung.]
+
Ein Sachkundenachweis kann nur von Personen ausgestellt werden, die von der Landesregierung mit Bescheid zugelassen wurden und somit Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausbildung bieten. Diese Personen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein. Die aktuelle Liste mit Namen und Adressen der zugelassenen Personen findet sich auf der Homepage<ref>[http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung www.salzburg.gv.at]</ref>
    
== Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft? ==
 
== Welcher Hund wird als gefährlich eingestuft? ==
Zeile 31: Zeile 30:     
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
* [[http://www.salzburg.gv.at%20unter%20http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung. www.salzburg.gv.at unter http://www.salzburg.gv.at/ilnk-ws-zugelassene_personen_als_hundeausbildungseinrichtung.]
+
<references/>
    
== Quelle ==
 
== Quelle ==
 
* {{Quelle SN|3. November 2012}}
 
* {{Quelle SN|3. November 2012}}
* {{Quelle Land Salzburg, www.salzburg.gv.at, Novelle zum Landessicherheitsgesetz 2012}}
+
* Quelle Land Salzburg, www.salzburg.gv.at, Novelle zum Landessicherheitsgesetz 2012  
    
[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
 
[[Kategorie:Kultur und Bildung]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Recht]]
 
[[Kategorie:Gesetz]]
 
[[Kategorie:Gesetz]]

Navigationsmenü