Weiler Nußdorf: Unterschied zwischen den Versionen

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Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[Westautobahn]] befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft [[Berg-Sam]] und gehörten bis zur im Jahr 1939 von den [[NS]]-Behörden durchgeführten Eingemeindung in die [[Stadt Salzburg]] zur Gemeinde Hallwang. Er wurde früher auch der Ortschaft [[Söllheim]], Gemeinde Hallwang, zugerechnet.  
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Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[Westautobahn]] befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft [[Berg-Sam]] und gehörten bis zur im Jahr 1939 von den [[NS]]-Behörden durchgeführten Eingemeindung in die [[Stadt Salzburg]] zur Gemeinde Hallwang. Der Weiler wurde früher auch der Ortschaft [[Söllheim]], Gemeinde Hallwang, zugerechnet. Beide  Höfe hatten durch den Autobahnbau sehr viel Grund verloren, zuvor gehörten sie zu den größten Bauern Hallwangs. 
  
 
Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe wurde das Recht verliehen, den Titel [[Erbhof]] zu führen.
 
Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe wurde das Recht verliehen, den Titel [[Erbhof]] zu führen.

Version vom 4. Juli 2012, 08:01 Uhr

hinteres Nußdorfgut im Berg-Sam in der Stadt Salzburg

Der Weiler Nußdorf besteht aus zwei Bauernhöfen samt einigen dazugehörigen Objekten und befindet sich in der Siedlung Berg-Sam im Stadtteil Langwied im Norden der Stadt Salzburg nahe der Stadtgrenze zur Flachgauer Gemeinde Hallwang.

Beschreibung

Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der Westautobahn befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft Berg-Sam und gehörten bis zur im Jahr 1939 von den NS-Behörden durchgeführten Eingemeindung in die Stadt Salzburg zur Gemeinde Hallwang. Der Weiler wurde früher auch der Ortschaft Söllheim, Gemeinde Hallwang, zugerechnet. Beide Höfe hatten durch den Autobahnbau sehr viel Grund verloren, zuvor gehörten sie zu den größten Bauern Hallwangs.

Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter Denkmalschutz gestellt. Den Besitzern beider Höfe wurde das Recht verliehen, den Titel Erbhof zu führen.

Die frühere Bezeichnung "vorderer" und "hinterer" (südlich gelegener) Nußdorfhof wurde mit der Zugehörigkeit zur Stadt Salzburg umgedreht.

Wegen der ausgesprochen schönen Aussichtslage ist der Weiler auch ein lohnendes Ziel für eine stadtnahe Wanderung.

Bildergalerie

Weblink

Quellen

  • Stadtplan von Salzburg
  • Homepage der Gemeinde Hallwang
  • Gnigler Heimatbuch
  • persönliches Gespräch mit einem Nachbarbauern des Weilers Nußdorf (siehe Diskussion)