Erbhöfe im Tennengau: Unterschied zwischen den Versionen
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| + | Die Ernennung zum Erbhof erfolgt nach dem Erbhofgesetz. Nach diesem kann auch ein Hof, der von Seitenverwandten mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern an diese ebenfalls vererbt worden ist, zum Erbhof werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der bäuerliche Betrieb mit einem Wohnhaus versehen und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Im Salzburger Land gibt es mehr als 1 000 Erbhöfe. | ||
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Version vom 8. April 2012, 20:50 Uhr
Erbhöfe im Tennengau sind bäuerliche Betriebe im politischen Bezirk Hallein (Tennengau), die nach dem Salzburger Erbhofgesetz zum Erbhof ernannt wurden.
Allgemeines
Ein bäuerlicher Betrieb, der mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie im Mannes- oder Frauenstamm vererbt wurde, kann im Bundesland Salzburg zum Erbhof ernannt werden.
Die Ernennung zum Erbhof erfolgt nach dem Erbhofgesetz. Nach diesem kann auch ein Hof, der von Seitenverwandten mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern an diese ebenfalls vererbt worden ist, zum Erbhof werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der bäuerliche Betrieb mit einem Wohnhaus versehen und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Im Salzburger Land gibt es mehr als 1 000 Erbhöfe.
Ältester Erbhof im Land Salzburg
Der derzeit älteste bekannte Erbhof im Bundesland Salzburg ist da Schnitzhofgut in Abtenau. Es befindet sich seit dem Jahr 1331 im Besitz der Familie Schnitzhofer.
Liste der Erbhöfe im Tennengau
- das Schnitzhofgut in Abtenau, seit 1331 im Besitz der Familie Schnitzhofer
- der Erbhof Wildau in Lungötz, Lammertal, seit ca. 1732 im Besitz der Familie Quehenberger (www.wildau.at)
- das Oberschweiggut der Familie Krallinger in St. Martin am Tennengebirge (seit 1761), verliehen 2010
Quellen
- Salzburgwiki, Erbhof