Orgelkommission der Erzdiözese Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. November 2023, 11:25 Uhr
Die Orgelkommission der Erzdiözese Salzburg ist eine dem Seelsorgeamt zugeordnete Einrichtung der Erzdiözese.
Aufgaben
Der Orgelkommission obliegt die Beratung des Auftraggebers (z.B. einer Pfarre der Erzdiözese)
- beim Neubau einer Orgel,
- bei Umbauten, Transferierungen, Sanierungen und Restaurierungen bestehender Orgeln sowie
- bei der Kollaudierung nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Arbeiten.
Mitglieder
Die Orgelkommission besteht aus vier bis sieben Mitgliedern. Zu diesen gehören jedenfalls der Domorganist und der Leiter des Kirchenmusikreferates. Die übrigen Mitglieder werden vom Erzbischof ernannt.
Vorsitzender der Orgelkommission ist in der Regel der Domorganist. Übernimmt dieser den Vorsitz nicht, so wird der Vorsitzende von den Kommissionsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt. Ebenso wird ein stellvertretender Vorsitzender gewählt.
Quelle
- Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Jg. 2008, Nr. 58 – Statut der Orgelkommission: Neufassung 2008
- (Urfassung: Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Jg. 2002, Nr. 46 – Orgelkommission: Statut)