Erwerb des Gasteinertales: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Kaufpreis belief sich auf 600 Mark Silber Salzburger Gewichtes und 600 Regensburger Pfennig. Er wurde mittels Darlehen finanziert. In der Kaufurkunde wird vermerkt, dass die Herzöge den Kaufpreis vom Erzbischof von [[Regensburg]] zu Händen ihrer Gläubiger erhalten. Der Grund des Verkaufes durch die Herzöge war also deren Absicht, ihre eigenen Schulden zu begleichen.
 
Der Kaufpreis belief sich auf 600 Mark Silber Salzburger Gewichtes und 600 Regensburger Pfennig. Er wurde mittels Darlehen finanziert. In der Kaufurkunde wird vermerkt, dass die Herzöge den Kaufpreis vom Erzbischof von [[Regensburg]] zu Händen ihrer Gläubiger erhalten. Der Grund des Verkaufes durch die Herzöge war also deren Absicht, ihre eigenen Schulden zu begleichen.
  
Hauptgläubiger waren die Regensburger [[Judentum|Juden]] Hatschim und Jakob, Söhne des Peter bar Mosche ha-Levi. Ihnen sollte der Regensburger Bischof 600 Mark Silber - den größten Teil der vereinbarten Summe – bezahlen. Es wird angenommen, dass Hatschim und Jakob anfänglich ebenfalls nur Schuldbriefe von Erzbischof Konrad IV. erhalten haben.
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Hauptgläubiger waren die [[Regensburg]]er [[Judentum|Juden]] Hatschim und Jakob, Söhne des Peter bar Mosche ha-Levi. Ihnen sollte der Regensburger Bischof 600 Mark Silber - den größten Teil der vereinbarten Summe – bezahlen. Es wird angenommen, dass Hatschim und Jakob anfänglich ebenfalls nur Schuldbriefe von Erzbischof Konrad IV. erhalten haben.
  
 
Um die Verpflichtung zumindest teilweise zu begleichen, dürfte der Salzburger Erzbischof auch ein Darlehen bei Samson aus [[Mühldorf am Inn|Mühldorf]], einem Juden, der im erzbischöflichen Herrschaftsbereich lebte, genommen haben.
 
Um die Verpflichtung zumindest teilweise zu begleichen, dürfte der Salzburger Erzbischof auch ein Darlehen bei Samson aus [[Mühldorf am Inn|Mühldorf]], einem Juden, der im erzbischöflichen Herrschaftsbereich lebte, genommen haben.

Version vom 1. Juli 2011, 13:56 Uhr

Der Erwerb des Gasteinertales durch das Erzbistum Salzburg erfolgte durch 1297 durch Kauf.

Kauf

Den Kauf des Gasteinertales durch Erzbischof Konrad IV. von Fohnsdorf belegt die Kaufurkunde, datiert vom 10. März 1297. Darin bestätigen die bayrischen Herzöge Otto und Stephan den Verkauf Gasteins mitsamt allen Einwohnern, Gütern und Rechten an den Erzbischof Konrad und seine Kirche.

Kaufpreis und Darlehen

Der Kaufpreis belief sich auf 600 Mark Silber Salzburger Gewichtes und 600 Regensburger Pfennig. Er wurde mittels Darlehen finanziert. In der Kaufurkunde wird vermerkt, dass die Herzöge den Kaufpreis vom Erzbischof von Regensburg zu Händen ihrer Gläubiger erhalten. Der Grund des Verkaufes durch die Herzöge war also deren Absicht, ihre eigenen Schulden zu begleichen.

Hauptgläubiger waren die Regensburger Juden Hatschim und Jakob, Söhne des Peter bar Mosche ha-Levi. Ihnen sollte der Regensburger Bischof 600 Mark Silber - den größten Teil der vereinbarten Summe – bezahlen. Es wird angenommen, dass Hatschim und Jakob anfänglich ebenfalls nur Schuldbriefe von Erzbischof Konrad IV. erhalten haben.

Um die Verpflichtung zumindest teilweise zu begleichen, dürfte der Salzburger Erzbischof auch ein Darlehen bei Samson aus Mühldorf, einem Juden, der im erzbischöflichen Herrschaftsbereich lebte, genommen haben.

Der Erwerb des Gasteinertales war das für das Territorium Salzburg geschichtlich bedeutendste Geschäft mittels Darlehen jüdischer Gläubiger.

Quellen

  • Eveline Brugger, Martha Keil, Albert Lichtblau, Christoph Lind, Barbara Staudinger, Geschichte der Juden in Österreich, S. 201 – 202, Verlag Üeberreuther, 2006, Wien