Gemeinde (Gebietskörperschaft): Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Gemeinde''' ist nach der Bundes- und [[Landesverfassung]] eine Gebietskörperschaft, die dazu berechtigt ist, auf dem Gebiet der Gemeinde das Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Zugleich ist sie ein Verwaltungssprengel, sowie ein selbstständiger Wirtschaftskörper, der als Träger von privaten Rechten örtliche Leistungen für die Bürger finanziert oder selbst erbringt.
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Die '''Gemeinde''' ist nach der Bundes- und der [[Landesverfassung]] eine Gebietskörperschaft, die dazu berechtigt ist, auf dem Gemeindegebiet das Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Zugleich ist sie ein selbstständiger Wirtschaftskörper, der als Träger von privaten Rechten örtliche Leistungen für die Bürger finanziert oder selbst erbringt, und ist das Gemeindegebiet ein Verwaltungssprengel.
  
Der Vertretungskörper der Gemeinde ist die [[Gemeindevertretung]], die sich aus den [[Gemeinderat|Gemeinderäten]] zusammensetzt.
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In den [[Liste der Gemeinden im Bundesland Salzburg|Gemeinden des Landes Salzburg]] ist der Vertretungskörper der Gemeinde die [[Gemeindevertretung]], in der [[Stadt Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landeshauptstadt Salzburg]] der [[Salzburger Gemeinderat]]. Mitglieder des Vertretungskörpers sind die [[Gemeinderat|Gemeinderäte]] ([[Gemeindevertreter]]).
  
 
== Gemeinden im Bundesland Salzburg ==
 
== Gemeinden im Bundesland Salzburg ==
 
* ''Hauptartikel [[Liste der Gemeinden im Bundesland Salzburg]]  
 
* ''Hauptartikel [[Liste der Gemeinden im Bundesland Salzburg]]  
Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Jede Gemeinde gehört zum Gebiet des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]].
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Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Jede Salzburger Gemeinde gehört zum [[Salzburg (Bundesland)|Gebiet]] des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landes Salzburg]].
  
 
== Quellen ==
 
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{{Homepage|http://www.salzburg.gv.at}}
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{{Homepage|https://www.salzburg.gv.at}}
* [[Landesverfassung]], Artikel 51 ff
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* [[Landes-Verfassungsgesetz 1999]], Artikel 51 ff
* Salzburger Gemeindeordnung, S.GdO <ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000813 www.ris.bka.gv.at/Geltende Fassung]</ref>
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* [[Salzburger Gemeindeordnung|Salzburger Gemeindeordnung 2019 (GdO 2019)]]<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000813 www.ris.bka.gv.at/Geltende Fassung]</ref>
  
 
== Einzelnachweis ==
 
== Einzelnachweis ==

Aktuelle Version vom 11. September 2022, 19:46 Uhr

Die Gemeinde ist nach der Bundes- und der Landesverfassung eine Gebietskörperschaft, die dazu berechtigt ist, auf dem Gemeindegebiet das Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Zugleich ist sie ein selbstständiger Wirtschaftskörper, der als Träger von privaten Rechten örtliche Leistungen für die Bürger finanziert oder selbst erbringt, und ist das Gemeindegebiet ein Verwaltungssprengel.

In den Gemeinden des Landes Salzburg ist der Vertretungskörper der Gemeinde die Gemeindevertretung, in der Landeshauptstadt Salzburg der Salzburger Gemeinderat. Mitglieder des Vertretungskörpers sind die Gemeinderäte (Gemeindevertreter).

Gemeinden im Bundesland Salzburg

Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Jede Salzburger Gemeinde gehört zum Gebiet des Landes Salzburg.

Quellen

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