Gemeinde (Gebietskörperschaft): Unterschied zwischen den Versionen
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* ''Hauptartikel [[Liste der Gemeinden im Bundesland Salzburg]] | * ''Hauptartikel [[Liste der Gemeinden im Bundesland Salzburg]] | ||
| − | Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Jede Gemeinde gehört zum Gebiet des [[Salzburg ( | + | Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Jede Salzburger Gemeinde gehört zum [[Salzburg (Bundesland)|Gebiet]] des [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Landes Salzburg]]. |
== Quellen == | == Quellen == | ||
| − | {{Homepage| | + | {{Homepage|https://www.salzburg.gv.at}} |
| − | * [[ | + | * [[Landes-Verfassungsgesetz 1999]], Artikel 51 ff |
| − | * Salzburger Gemeindeordnung | + | * [[Salzburger Gemeindeordnung|Salzburger Gemeindeordnung 2019 (GdO 2019)]]<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000813 www.ris.bka.gv.at/Geltende Fassung]</ref> |
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Aktuelle Version vom 11. September 2022, 19:46 Uhr
Die Gemeinde ist nach der Bundes- und der Landesverfassung eine Gebietskörperschaft, die dazu berechtigt ist, auf dem Gemeindegebiet das Recht auf Selbstverwaltung auszuüben. Zugleich ist sie ein selbstständiger Wirtschaftskörper, der als Träger von privaten Rechten örtliche Leistungen für die Bürger finanziert oder selbst erbringt, und ist das Gemeindegebiet ein Verwaltungssprengel.
In den Gemeinden des Landes Salzburg ist der Vertretungskörper der Gemeinde die Gemeindevertretung, in der Landeshauptstadt Salzburg der Salzburger Gemeinderat. Mitglieder des Vertretungskörpers sind die Gemeinderäte (Gemeindevertreter).
Gemeinden im Bundesland Salzburg
- Hauptartikel Liste der Gemeinden im Bundesland Salzburg
Jedes Grundstück muss zu einer Gemeinde gehören. Jede Salzburger Gemeinde gehört zum Gebiet des Landes Salzburg.