Landesschulrat für Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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| − | Dem Landesschulrat unterstellt sind die Bezirksschulräte, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind. Für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen ist der Landesschulrat direkt verantwortlich. | + | Dem Landesschulrat unterstellt sind die [[Bezirksschulrat|Bezirksschulräte]], die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind. Für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen ist der Landesschulrat direkt verantwortlich. |
Der Landesschulrat besteht lt. Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt vom Amtsführenden Präsidenten (dzt. [[Herbert Gimpl]]) geführt. | Der Landesschulrat besteht lt. Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der [[Landeshauptmann]]. In Salzburg wird das Amt vom Amtsführenden Präsidenten (dzt. [[Herbert Gimpl]]) geführt. | ||
Version vom 17. Januar 2008, 13:50 Uhr
Der Salzburger Landesschulrat ist laut Bundes-Schulaufsichtsgesetz von 1962 für die Schulaufsicht und Schulverwaltung als dem zuständigen Bundesminister unterstellte Organisation für das Gebiet des Bundeslandes Salzburg zuständig.
Dem Landesschulrat unterstellt sind die Bezirksschulräte, die in Fragen der allgemeinbildenden Pflichtschulen in erster Instanz tätig sind. Für Berufsschulen sowie für die mittleren und höheren Schulen ist der Landesschulrat direkt verantwortlich.
Der Landesschulrat besteht lt. Bundes-Schulaufsichtsgesetz aus dem Präsidenten des Landesschulrates, dem Kollegium des Landesschulrates und dem Amt des Landesschulrates. Präsident des Landesschulrates ist hierbei immer der Landeshauptmann. In Salzburg wird das Amt vom Amtsführenden Präsidenten (dzt. Herbert Gimpl) geführt.
Das Kollegium des Landesschulrates ist für die Beschlussfassung verantwortlich. Es setzt sich entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien im Salzburger Landtag aus Lehrer- und Elternvertretern zusammen.
Organisation
- Präsidentin: Gabriele Burgstaller
- Amtsführender Präsident: Herbert Gimpl
- Vizepräsident: Robert Schönleitner
- Leiterin Präsidialabteilung: Sabine Reitböck
- Landesschulratsdirektor: Andreas Mazzucco
Servicestellen
Der Salzburger Landesschulrat unterhält vier Servicestellen:
- Schulservice
- Schulpsychologie
- Kontaktstelle in Sucht- und Gesundheitsfragen
- Europaservice
Geschichte
Am 18. Jänner 1949 ordnet der Salzburger Landesschulrat die Einübung der aus dem Jahr 1928 stammenden Salzburger Landeshymne Land unsrer Väter von Ernst Sompek im Gesangs- und Sprachunterricht an allen Volks-, Haupt- und Mittelschulen an.
Quelle
- Salzburger Landesschulrat
- Rechtsinformationssystem