Pflanzenartenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Rechtsgrundlagen sind §§ 31 bis 34 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 sowie Verordnungen der [[Salzburger Landesregierung]]: Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung, Untersberg-Pflanzenartenschutzverordnung, Obertauern-Pflanzenartenschutzverordnung.
 
Rechtsgrundlagen sind §§ 31 bis 34 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 sowie Verordnungen der [[Salzburger Landesregierung]]: Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung, Untersberg-Pflanzenartenschutzverordnung, Obertauern-Pflanzenartenschutzverordnung.
  
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Version vom 4. September 2016, 07:49 Uhr

Der Pflanzenartenschutz ist ein Teilgebiet des Natur- und Artenschutzes.

Regelung im Land Salzburg

Allgemeines

Der Pflanzenartenschutz umfasst primär den Schutz von

  • Pflanzenarten, die nach EU-Recht (Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) geschützt werden müssen, und
  • im Land Salzburg frei lebenden, gefährdeten Pflanzenarten.

Der Schutz kann ein vollkommener oder ein teilweiser sein und kann auch zeitlich und gebietsmäßig beschränkt werden.

  • Der vollkommene Schutz umfasst alle ober- und unterirdischen Teile einer Pflanze sowie deren Besitz, den Transport und die Weitergabe der Pflanzen und daraus gewonnener Produkte.
  • Der teilweise Schutz umfasst das Verbot, die unterirdischen Teile zu entnehmen; es ist jedoch erlaubt, einzelne oberirdische Stücke, einen Handstrauß oder einzelne Zweige der Pflanze vom Standort zu entnehmen.

Die Naturschutzbehörde kann Ausnahmebewilligungen von den Verboten zu bestimmten Zwecken erteilen.

Das Sammeln nicht geschützter Pflanzen in der freien Natur in großen Mengen (z. B. Säcke, Schachteln, PKW) auf fremdem Grund bedarf naturschutzrechtlicher Bewilligung. Ebenso ist ohne Bewilligung das Einbringen gebietsfremder Pflanzen in die freie Natur verboten.

Rechtsgrundlagen sind §§ 31 bis 34 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 sowie Verordnungen der Salzburger Landesregierung: Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung, Untersberg-Pflanzenartenschutzverordnung, Obertauern-Pflanzenartenschutzverordnung.

Katalog der geschützten Arten

Schutzkategorien:

  • A: Richtliniengeschützte Pflanzenarten
  • B: Andere vollkommen geschützte Pflanzenarten
  • C: Andere im Bezirk Salzburg-Umgebung und in der Stadt Salzburg vollkommen geschützte Pflanzenarten
  • D: Teilweise geschützte Pflanzenarten

Familien und Arten:

Quellen

Weblinks