Im Reichspruch vom [[1. Mai]] [[1231]] steht: ''Städte und Märkte werden verpflichtet, zu ihrer Verteidigung Bürgerwehren aufzustellen''. | Im Reichspruch vom [[1. Mai]] [[1231]] steht: ''Städte und Märkte werden verpflichtet, zu ihrer Verteidigung Bürgerwehren aufzustellen''. |