Salzburger Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Erzbischof]] [[Rudolf I. von Hoheneck]] schlichtete mit Urkunde vom [[20. April]] [[1287]] einen Streit, der zwischen armen und reichen [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürgern der Stadt Salzburg]] ausgebrochen war.  Dieses älteste schriftlich  überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt  Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen Fürstentums Salzburg Geltung besitzen.
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[[Erzbischof]] [[Rudolf I. von Hohenegg]] schlichtete mit Urkunde vom [[20. April]] [[1287]] einen Streit, der zwischen armen und reichen [[Bürger der Stadt Salzburg|Bürgern der Stadt Salzburg]] ausgebrochen war.  Dieses älteste schriftlich  überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt  Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen Fürstentums Salzburg Geltung besitzen.
  
 
Erst in der zweiten Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem  Wiener Stadtrecht von 1221 übernommen hat. Das waren auch die ersten Merkmale einer Loslösung Salzburgs von der geistlichen Metropole [[Bayern]] hin zum [[Habsburger in Salzburg|Habsburger]]-Österreich.
 
Erst in der zweiten Hälfte des [[14. Jahrhundert]]s wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem  Wiener Stadtrecht von 1221 übernommen hat. Das waren auch die ersten Merkmale einer Loslösung Salzburgs von der geistlichen Metropole [[Bayern]] hin zum [[Habsburger in Salzburg|Habsburger]]-Österreich.

Version vom 18. April 2012, 10:40 Uhr

Das Salzburger Stadtrecht wurde erstmals im Sühnebrief schriftlich festgehalten.

Geschichte

Erzbischof Rudolf I. von Hohenegg schlichtete mit Urkunde vom 20. April 1287 einen Streit, der zwischen armen und reichen Bürgern der Stadt Salzburg ausgebrochen war. Dieses älteste schriftlich überlieferte Stadtrecht sollte nicht nur in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, sondern auch in allen anderen Städten des geistlichen Fürstentums Salzburg Geltung besitzen.

Erst in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurde es durch ein umfangreiches neues Recht ersetzt, das in 130 Artikeln zahlreiche Bestimmungen aus dem Wiener Stadtrecht von 1221 übernommen hat. Das waren auch die ersten Merkmale einer Loslösung Salzburgs von der geistlichen Metropole Bayern hin zum Habsburger-Österreich.

Weblinks

Quelle