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Blaukehlchen gelten in ganz Österreich als potentiell gefährdete Vogelart. Die oben erwähnten in Salzburg liegenden Lebensräume der beiden Unterarten des Blaukehlchens sind aus diversen Gründen, wie beispielsweise Ausbaumaßnahmen für den Wintersport, bedroht.  
 
Blaukehlchen gelten in ganz Österreich als potentiell gefährdete Vogelart. Die oben erwähnten in Salzburg liegenden Lebensräume der beiden Unterarten des Blaukehlchens sind aus diversen Gründen, wie beispielsweise Ausbaumaßnahmen für den Wintersport, bedroht.  
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Das Rotsternige Blaukehlchen ist in den gesamten Alpen bereits um mehr als die Hälfte zurück gegangen. In Österreich brüten etwa 50% des mitteleuropäischen Bestandes. Für das Rotsternige Blaukehlchen ist ein akuter Schutzbedarf gegeben. Es gilt als vom Aussterben bedroht.
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So ist das Rotsternige Blaukehlchen seit einigen Jahren insofern im Gespräch, als eines seiner wenigen Brutgebiete – jenes im [[Ödenwinkel]] im Talschluss des [[Stubachtal]] bei  [[Uttendorf]] -  durch die in den letzten Jahren geplante, bis zuletzt umstrittene und jetzt dennoch umgesetzte Errichtung des [[Tauernmooslift]]es zumindest beeinträchtigt wird, was den Standort dieser seltenen und gefährdeten Vogelart bedroht. Das Rotsternige Blaukehlchen ist in den gesamten Alpen bereits um mehr als die Hälfte zurück gegangen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Vogelart in näherer Zukunft gänzlich verschwindet, erscheint größer, als dass sie weiter überlebt. Es gilt jedenfalls als vom Aussterben bedroht.
 
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Beim weißsternigen Blaukehlchen sind es eher großflächige Trockenklegungen oder Flussverbauungen, die den Lebensraum bedrohlich einengen.
 
Beim weißsternigen Blaukehlchen sind es eher großflächige Trockenklegungen oder Flussverbauungen, die den Lebensraum bedrohlich einengen.
 
Beide Unterarten des Blaukehlchens sind in Salzburg geschützt. Sie unterliegen  einerseits dem Schutz der [[Salzburger Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung]], andererseits sind sie im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gelistet, was bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume zu treffen.
 
Beide Unterarten des Blaukehlchens sind in Salzburg geschützt. Sie unterliegen  einerseits dem Schutz der [[Salzburger Pflanzen- und Tierartenschutzverordnung]], andererseits sind sie im Anhang I der Europäischen Vogelschutzrichtlinie gelistet, was bedeutet, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume zu treffen.
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[[Kategorie:Wissenschaft]]
 
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[[Kategorie:Biologie]]
 
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[[Kategorie:Pflanzen und Tiere]]
 
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[[Kategorie:Tiere]]
 
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