Bayrisches Platzl: Unterschied zwischen den Versionen
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Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre [[1595]] enthaltenen Urkunde aus dem Jahre [[1594]] handelte es sich bei dabei um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandten. | Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre [[1595]] enthaltenen Urkunde aus dem Jahre [[1594]] handelte es sich bei dabei um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandten. | ||
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* „Im Namen ihrer Majestät“, in Salzburger StadtAnzeiger 24.2.1999 S. 12. | * „Im Namen ihrer Majestät“, in Salzburger StadtAnzeiger 24.2.1999 S. 12. | ||
| − | * [[Karl Heinz Ritschel]]: | + | * [[Karl Heinz Ritschel]]: ''Von Salzburg und Salzburgern'', Artikel ''„Rechtsgelehrter und Staatsmann“''. [[Verlag Alfred Winter]], Salzburg 1984, ISBN 3-85380-045-9, S. 154 ff. [156]. |
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Version vom 29. Januar 2011, 17:58 Uhr
Das Bayrische Platzl war eine Stelle in der heutigen Salzburger Elisabeth-Vorstadt, die zur Zeit der Fürsterzbischöfe eine Freistätte der Bayernherzöge (und deren Gesandter) war.
Geschichte
Diese damals noch öde Stätte befindet sich heute in dicht verbautem Stadtgebiet. Sie wird von der Kreuzung Plainstraße – Bayrisch-Platzl-Straße eingenommen und ist von der in der Mitte stehenden Säule gekennzeichnet, die einen Bildstock mit dem Gnadenbild aus der Wallfahrtskirche Maria Plain trägt.
Gemäß einer im Braunau'schen Ehehaftbuch vom Jahre 1595 enthaltenen Urkunde aus dem Jahre 1594 handelte es sich bei dabei um eine Freistätte der Bayernherzöge oder deren Gesandten.
Die Bayernherzöge beanspruchten auf dieser Grundlage das Recht, mit 72 Reitern vor die Stadttore von Salzburg zu ziehen, um die Auslieferung eines Flüchtlings — einer todeswürdigen Person — zu verlangen, welche sodann auf dem Bayrischen Platzl übergeben werden musste, sowie dem Flüchtling eine Meile in der Runde mit 72 Reitern nachjagen zu lassen.
Dieses, auf einem Missverstehen der Urkunde entstandene Verständnis wurde allerdings von dem Salzburger Rechtsgelehrten und Archivar Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn in seiner 1770 erschienenen Schrift „Unparteiische Abhandlung von dem Staate des hohen Erzstiftes Salzburg und dessen Grundverfassung zur rechtlich und geschichtsmäßigen Prüfung des sogenannten „juris regii der Herzoge in Bayern“ widerlegt und als „kecke Verletzung der salzburgischen Souveränitätsrechte“ gebrandmarkt.
Mit dem Umbruch der Jahre 1803 bis 1809 wurde diese Kontroverse gegenstandslos.
Quellen
- „Im Namen ihrer Majestät“, in Salzburger StadtAnzeiger 24.2.1999 S. 12.
- Karl Heinz Ritschel: Von Salzburg und Salzburgern, Artikel „Rechtsgelehrter und Staatsmann“. Verlag Alfred Winter, Salzburg 1984, ISBN 3-85380-045-9, S. 154 ff. [156].