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==Die Tauben und der Mensch==
 
==Die Tauben und der Mensch==
 
===Jagdrecht===
 
===Jagdrecht===
Wildlebende Tauben gelten in Österreich gemäß dem Jagdrecht als [[Jagd#Wild|jagdbares Wild]], wobei allerdings Hohltaube und Turteltaube ganzjährige Schonung genießen; für Ringeltaube und Türkentaube sind Schonzeiten festgesetzt.<ref>Artikel [[Jagd#Wild|Jagd]]“</ref>
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Wildlebende Tauben gelten in Österreich gemäß dem Jagdrecht als [[Jagd#Wild|jagdbares Wild]], wobei allerdings Hohltaube und Turteltaube ganzjährige Schonung genießen; für Ringeltaube und Türkentaube sind Schonzeiten festgesetzt.<ref>Artikel "[[Jagd#Wild|Jagd]]“</ref>
    
===Kultur===
 
===Kultur===
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===Fütterungsverbote für Straßentauben===
 
===Fütterungsverbote für Straßentauben===
 
====In der Stadt Salzburg ====
 
====In der Stadt Salzburg ====
In vielen Städten gelten Tauben[[Vogelfütterung|fütterungs]]<u></u>verbote.&nbsp;Beispielsweise sind im Gebiet der [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] seit [[1994]] ''das Füttern von wildlebenden Straßentauben und das Auslegen von Futter für diese''“ durch eine Verordnung des [[Salzburger Gemeinderat]]es untersagt.<ref>Ortspolizeiliche Verordnung [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/taubenfuetterungsverbot_aus_der__ortspolizeilichen.pdf (Verbot des Fütterns von Wildvögeln an stehenden Gewässern und von wildlebenden Straßentauben)] laut Gemeinderatsbeschluss vom 25.&nbsp;November 1992 ([[Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg|Amtsblatt]] Nr.&nbsp;24/1992), in der Fassung der Beschlüsse vom 23.&nbsp;März 1994 (Amtsblatt Nr.&nbsp;8/1994) und 20.&nbsp;Mai 2009 [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_10_2009.pdf (Amtsblatt Nr.&nbsp;10/2009)]; vgl. auch die Zusammenstellung „Ortspolizeiliche Verordnungen und wichtige Durchführungsverordnungen (informative Zusammenstellung derzeit geltender Verordnungen der Stadt Salzburg – Abdruck des geltenden Wortlautes“, Amtsblatt [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_23a_1999.pdf  Folge 23a/1999])</ref>
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In vielen Städten gelten Tauben[[Vogelfütterung|fütterungs]]<u></u>verbote.&nbsp;Beispielsweise sind im Gebiet der [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]] seit [[1994]] "''das Füttern von wildlebenden Straßentauben und das Auslegen von Futter für diese''“ durch eine Verordnung des [[Salzburger Gemeinderat]]es untersagt.<ref>Ortspolizeiliche Verordnung [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/taubenfuetterungsverbot_aus_der__ortspolizeilichen.pdf (Verbot des Fütterns von Wildvögeln an stehenden Gewässern und von wildlebenden Straßentauben)] laut Gemeinderatsbeschluss vom 25.&nbsp;November 1992 ([[Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg|Amtsblatt]] Nr.&nbsp;24/1992), in der Fassung der Beschlüsse vom 23.&nbsp;März 1994 (Amtsblatt Nr.&nbsp;8/1994) und 20.&nbsp;Mai 2009 [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_10_2009.pdf (Amtsblatt Nr.&nbsp;10/2009)]; vgl. auch die Zusammenstellung "Ortspolizeiliche Verordnungen und wichtige Durchführungsverordnungen (informative Zusammenstellung derzeit geltender Verordnungen der Stadt Salzburg – Abdruck des geltenden Wortlautes“, Amtsblatt [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_23a_1999.pdf  Folge 23a/1999])</ref>
    
Das Verbot wurde wie folgt begründet:<ref>Presseaussendungen der Stadt Salzburg: [https://www.stadt-salzburg.at/internet/service/aktuell/aussendungen/1994/und_sowas_will_ein_arzt_sein_68147.htm Und sowas will ein Arzt sein …] (2.&nbsp;Dezember 1994) und [https://www.stadt-salzburg.at/internet/service/aktuell/aussendungen/2005/tauben_fuettern_nein_besser_nicht_172662.htm Tauben füttern? – nein, besser nicht!!!] (2005)</ref>
 
Das Verbot wurde wie folgt begründet:<ref>Presseaussendungen der Stadt Salzburg: [https://www.stadt-salzburg.at/internet/service/aktuell/aussendungen/1994/und_sowas_will_ein_arzt_sein_68147.htm Und sowas will ein Arzt sein …] (2.&nbsp;Dezember 1994) und [https://www.stadt-salzburg.at/internet/service/aktuell/aussendungen/2005/tauben_fuettern_nein_besser_nicht_172662.htm Tauben füttern? – nein, besser nicht!!!] (2005)</ref>
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:Füttern schadet den Tauben: Die Tiere werden durch Fütterung träge, schwach, immer fetter und anfällig für Parasiten. Das Fütterverbot ist die einig nachweislich wirksame Form der Regulierung des stadtweiten Taubenbestandes.   
 
:Füttern schadet den Tauben: Die Tiere werden durch Fütterung träge, schwach, immer fetter und anfällig für Parasiten. Das Fütterverbot ist die einig nachweislich wirksame Form der Regulierung des stadtweiten Taubenbestandes.   
 
*Vermehrung:
 
*Vermehrung:
:Die Tauben verlagern einen Teil ihrer Energien von der Nahrungssuche auf die Fortpflanzung, wodurch die „Taubenplage“ verstärkt wird.
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:Die Tauben verlagern einen Teil ihrer Energien von der Nahrungssuche auf die Fortpflanzung, wodurch die "Taubenplage“ verstärkt wird.
 
Die Zahl der Tauben war vor der Erlassung des Verbotes angestiegen. 1993 waren mehr als 2&nbsp;500 (sommer und 3&nbsp;500 Tauben (Winter)in der Stadt Salzburg. Der Bestand bleib in den Jahrzehnten nach Einführung des Fütterverobotes stets etwa gleich hoch. Das Fütterverbot aht sich insgesamt bewährt. Notwendig ist eine wiederkehrende gute Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeit des Fütterverbotes in den Medien.
 
Die Zahl der Tauben war vor der Erlassung des Verbotes angestiegen. 1993 waren mehr als 2&nbsp;500 (sommer und 3&nbsp;500 Tauben (Winter)in der Stadt Salzburg. Der Bestand bleib in den Jahrzehnten nach Einführung des Fütterverobotes stets etwa gleich hoch. Das Fütterverbot aht sich insgesamt bewährt. Notwendig ist eine wiederkehrende gute Aufklärung der Bevölkerung über die Notwendigkeit des Fütterverbotes in den Medien.
 
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