Salzburger Hofkanzler: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Januar 2010, 18:10 Uhr
Ein Kanzler besorgte im Mittelalter die Kanzleigeschäfte und musste daher, was damals nur bei Geistlichen vorlag, schriftkundig sein.
Mit der Schriftkundigkeit war vielfach auch eine für diese Tätigkeit vorteilhafte gelehrte Vorbildung verbunden, und andererseits war dafür Vertrauenswürdigkeit unerlässlich. So erlangten Kanzler oft eine einflussreiche und bedeutende politische Stellung, die mit ihrer eigentlichen Aufgabe nicht notwendigerweise verbunden war.
Salzburger Hofkanzler
Ebenso verhielt es sich beim Amt des Hofkanzlers im Erzbistum Salzburg.
Die Salzburger Hofkanzler bekleideten neben ihrem Amt typischerweise auch andere Hofämter, zB als Lehenprobst, Hofrat oder Geheimer Rat.
Nicht selten wurden sie auch in die Salzburger Landstände aufgenommen.
Das Amt des Hofkanzlers existierte bis 1806, bis zum erstmaligen Anschluss des nunmehrigen Herzogtums Salzburg an das Kaisertum Österreich.
Einzelne Amtsträger
Das Amt des Hofkanzlers bekleidete z. B.
- um 1488: Georg Althaler, Bischof von Chiemsee
- um 1511: Pachaimer
- …
- 1649–1662? Volpert Motzel
- 16.. –1675: Franz Volpert Camerlohr von Weiching († 13. Oktober 1675)
- 1681–1684? Balthasar Staudacher von Wispach († 18. April 1684)
- …
- 1731–1751: Hieronymus (Freiherr) Christani von Rall
- 1752–1774: Franz Felix Anton von Mölk
- 1774–1796: Franz Anton Ignaz Freiherr von Kürsinger
- 1796–1799: Johann Franz Thaddäus von Kleimayrn
- 1799–1806: Johann Heinrich Reichsfreiherr von Bleul