Landesrat: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Juni 2013, 12:29 Uhr
Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Landesrat ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, das nicht zugleich Landeshauptmann oder Landeshauptmann-Stellvertreter ist.
- Hauptartikel: Salzburger Landesregierungen