Collegium Virgilianum: Unterschied zwischen den Versionen

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Von den Zinsen dieses Kapitals sollten sechs arme Jünglinge von [[Stiftmäßigkeit|stiftmäßigem]] [[Salzburger Adel|Adel]], die sich nach vollendeter Rhetorik in den höheren Schulen befanden, ernährt und in allen adeligen Uebungen unterrichtet werden.  
  
Für die Auswahl dieser sechs Jünglinge wurde, da das [[Erzstift Salzburg]] in den angrenzenden Ländern verschiedene [[Ausländische Herrschaften|Güter und Herrschaften]] besaß, Folgendes festgesetzt: Es ernennt
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Für die Auswahl dieser sechs Jünglinge wurde, da das [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]] in den angrenzenden Ländern verschiedene [[Ausländische Herrschaften|Güter und Herrschaften]] besaß, Folgendes festgesetzt: Es ernennt
 
* der Erzbischof einen aus der [[Steiermark]],
 
* der Erzbischof einen aus der [[Steiermark]],
 
* das [[Domkapitel]] einen aus [[Bayern]],
 
* das [[Domkapitel]] einen aus [[Bayern]],
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* die [[Hohe Salzburger Landschaft|Landschaft]] einen aus [[Kärnten]],
 
* der Inhaber des Gräflich [[Thun]]schen Majorats zu Klösterle in [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]] einen aus [[Tirol]],
 
* der Inhaber des Gräflich [[Thun]]schen Majorats zu Klösterle in [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]] einen aus [[Tirol]],
 
* der Inhaber des Gräflich Thunschen Majorats zu Teschen einen aus Böhmen und  
 
* der Inhaber des Gräflich Thunschen Majorats zu Teschen einen aus Böhmen und  
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Aktuelle Version vom 4. August 2020, 18:34 Uhr

Das Collegium Virgilianum war eine Stiftung zur Erziehung armer adeliger Jünglinge.

Die Stiftung

Die Stiftung wurde von Fürsterzbischof Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein (* 1643; † 1709) im Jahr 1702 zugleich mit dem Collegium der Siebenstädter errichtet und mit einem Kapital von 70000 Gulden ausgestattet.

Von den Zinsen dieses Kapitals sollten sechs arme Jünglinge von stiftmäßigem Adel, die sich nach vollendeter Rhetorik in den höheren Schulen befanden, ernährt und in allen adeligen Uebungen unterrichtet werden.

Für die Auswahl dieser sechs Jünglinge wurde, da das Erzstift in den angrenzenden Ländern verschiedene Güter und Herrschaften besaß, Folgendes festgesetzt: Es ernennt

Nach einem Aussterben der Thunschen Familie sollten deren Ernennungsrechte auf den Erzbischof, das Domkapitel und die Landschaft übergehen.

Dem Virgilianischen Konvikt wurde der Flügel zur linken Seite des Ernestinischen Gebäudes als Unterbringung angewiesen.

Das Collegium wurde, nachdem es an Einkünften sehr tief herabgekommen war, im Jahre 1776 mit dem hochfürstlichen Ephebeat verbunden.

Nach Hübner befanden sich im Jahr 1793 nur drei Virgilianisten im Virgilianischen Konvikt, welche ihre eigene Uniform, einen blauen Rock mit silbernen Dragons sowie paillegelbe Westen und Hosen trugen.

Quellen

  • Hübner, Lorenz: Beschreibung der hochfürstlich erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik). Salzburg, F. X. Oberer, 1793. S. 542 ff.