Generalvikar: Unterschied zwischen den Versionen

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==Befugnisse und Funktionen==
 
==Befugnisse und Funktionen==
Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als solcher mit gleicher Vollmacht und „ordentlicher stellvertretender Gewalt“ (''potestas ordinaris vicaria''). Man spricht deshalb auch vom ''alter ego'', dem "anderen Ich" des Bischofs. Da der Generalvikar mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt, ist gegen seine Entscheidungen keine Berufung, auch nicht beim Bischof selbst, möglich. Er leitet den bischöflichen Verwaltungsapparat, das Ordinariat oder Generalvikariat.
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Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als solcher mit gleicher Vollmacht und "ordentlicher stellvertretender Gewalt" (''potestas ordinaris vicaria''). Man spricht deshalb auch vom "''alter ego''", dem "anderen Ich" des Bischofs. Da der Generalvikar mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt, ist gegen seine Entscheidungen keine Berufung, auch nicht beim Bischof selbst, möglich. Er leitet den bischöflichen Verwaltungsapparat, das Ordinariat oder Generalvikariat.
  
 
==Bestellungsvoraussetzungen und Amtsdauer==
 
==Bestellungsvoraussetzungen und Amtsdauer==
  
Ein Generalvikar wird gemäß Can 477 des ''Codex Iuris Canonici'' (CIC) vom Bischof frei ernannt und kann von ihm frei abberufen werden. Der Generalvikar ''muss Priester sein, darf nicht jünger als 30 Jahre alt sein und Doktor oder Lizentiat im kanonischen Recht oder in der Theologie oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren sein'', außerdem ''ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung''(Can 478,1 CIC) und mit dem Bischof höchstens im fünften Grad blutsverwandt (Can 778,2 CIC).
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Ein Generalvikar wird gemäß Can 477 des ''Codex Iuris Canonici'' (CIC) vom Bischof frei ernannt und kann von ihm frei abberufen werden. Der Generalvikar "''muss Priester sein, darf nicht jünger als 30 Jahre alt sein und Doktor oder Lizentiat im kanonischen Recht oder in der Theologie oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren sein''", außerdem "''ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung''" (Can 478,1 CIC) und mit dem Bischof höchstens im fünften Grad blutsverwandt (Can 778,2 CIC).
  
 
Die Gewalt des Generalvikars erlischt mit Zeitablauf der Beauftragung, mit Amtsverzicht oder mit Abberufung durch den Bischof. Da der Generalvikar der persönliche Stellvertreter des Bischofs ist, endet sein Amt zugleich mit dem des Bischofs (Can 481 CIC).
 
Die Gewalt des Generalvikars erlischt mit Zeitablauf der Beauftragung, mit Amtsverzicht oder mit Abberufung durch den Bischof. Da der Generalvikar der persönliche Stellvertreter des Bischofs ist, endet sein Amt zugleich mit dem des Bischofs (Can 481 CIC).
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Seit [[1. September]] [[2006]] ist [[Hansjörg Hofer]] Generalvikar der Erzdiözese Salzburg.
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Seit [[2024]] ist [[Harald Mattel]] Generalvikar der Erzdiözese Salzburg.
  
 
==Liste ehemaliger Generalvikare==
 
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* [[Roland Rasser]] (2017 bis 2024)
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* [[Hansjörg Hofer]] (2006 bis 2017)
 
* [[Johann Reißmeier]] (1999 bis 2003 und 2003 bis 2006)
 
* [[Johann Reißmeier]] (1999 bis 2003 und 2003 bis 2006)
 
* [[Hans Paarhammer]] (1993 bis 1998)
 
* [[Hans Paarhammer]] (1993 bis 1998)
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==Quellen==
 
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* [http://www.kirchen.net/ordinariat/page.asp?id=11898 Erzdiözese Salzburg > Generalvikariat]
 
* [http://www.kirchen.net/ordinariat/page.asp?id=11898 Erzdiözese Salzburg > Generalvikariat]
* (zur Liste ehemaliger Generalvikare:) Artikel "[[Salzburger Domherren]]"
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* (zur Liste ehemaliger Generalvikare:) Artikel "[[Salzburger Domherren]]" und Artikel zu den angeführten Personen
  
 
==Weblinks==
 
==Weblinks==
 
* [http://www.kirchen.net/ordinariat/page.asp?id=11898 Erzdiözese Salzburg > Generalvikariat]
 
* [http://www.kirchen.net/ordinariat/page.asp?id=11898 Erzdiözese Salzburg > Generalvikariat]
 
* [http://www.kirchen.net/ordinariat/page.asp?id=1536 Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg]
 
* [http://www.kirchen.net/ordinariat/page.asp?id=1536 Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg]
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[[Kategorie:Katholische Kirche (Verwaltung)]]

Aktuelle Version vom 5. September 2024, 19:01 Uhr

Der Generalvikar ist in der Erzdiözese Salzburg Vertreter des Erzbischofs in Bezug auf Verwaltung und Jurisdiktion. Er ist Leiter des Generalvikariats (auch: Ordinariats), welches die Amtskanzlei des Erzbischofs darstellt.

Befugnisse und Funktionen

Der Generalvikar ist der persönliche Vertreter des Bischofs in allen Verwaltungsangelegenheiten und handelt als solcher mit gleicher Vollmacht und "ordentlicher stellvertretender Gewalt" (potestas ordinaris vicaria). Man spricht deshalb auch vom "alter ego", dem "anderen Ich" des Bischofs. Da der Generalvikar mit der bischöflichen Gewalt und Vollmacht handelt, ist gegen seine Entscheidungen keine Berufung, auch nicht beim Bischof selbst, möglich. Er leitet den bischöflichen Verwaltungsapparat, das Ordinariat oder Generalvikariat.

Bestellungsvoraussetzungen und Amtsdauer

Ein Generalvikar wird gemäß Can 477 des Codex Iuris Canonici (CIC) vom Bischof frei ernannt und kann von ihm frei abberufen werden. Der Generalvikar "muss Priester sein, darf nicht jünger als 30 Jahre alt sein und Doktor oder Lizentiat im kanonischen Recht oder in der Theologie oder wenigstens in diesen Disziplinen wirklich erfahren sein", außerdem "ausgewiesen durch Rechtgläubigkeit, Rechtschaffenheit, Klugheit und praktische Verwaltungserfahrung" (Can 478,1 CIC) und mit dem Bischof höchstens im fünften Grad blutsverwandt (Can 778,2 CIC).

Die Gewalt des Generalvikars erlischt mit Zeitablauf der Beauftragung, mit Amtsverzicht oder mit Abberufung durch den Bischof. Da der Generalvikar der persönliche Stellvertreter des Bischofs ist, endet sein Amt zugleich mit dem des Bischofs (Can 481 CIC).

Der Generalvikar ist Herausgeber des monatlich erscheinenden Amtsblatts der Erzdiözese (Verordnungsblatt), das diözesane Gesetze, Verordnungen und Personalnachrichten enthält.

Amtsinhaber

Seit 2024 ist Harald Mattel Generalvikar der Erzdiözese Salzburg.

Liste ehemaliger Generalvikare

Siehe auch

Ein weiterer Vertreter des Erzbischofs ist der Weihbischof.

Quellen

Weblinks