Kuratorium des Salzburger Festspielfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem '''{{PAGENAME}}''' obliegt die Bestellung der Mitglieder des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktoriums]], außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des  Rechnungsabschlusses der [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Salzburger Festspiele]].
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Das '''Kuratorium des Salzburger Festspielfonds''' ist ein Organ des [[Salzburger Festspielfonds]], dem die Rolle der Eigentümervertretung und damit die grundlegenden Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten der [[Salzburger Festspiele]] zukommen.
  
== Die Mitglieder 2012 ==
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== Aufgaben ==
:Sektionschefin Mag. Andrea Ecker (Vertreterin des Bundes)
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Dem Kuratorium ist vor allem die Bestellung der Mitglieder des Direktoriums, außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des Rechnungsabschlusses der Salzburger Festspiele vorbehalten.
:Dr. Peter Radel (Vertreter des Bundes)
 
:[[Landeshauptmann|Landeshauptfrau]] Mag.<sup>a</sup> [[Gabriele Burgstaller]] ([[Land Salzburg]])
 
:Bürgermeister Dr. [[Heinz Schaden]] (Stadt Salzburg)
 
:Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. [[Wilfried Haslauer junior|Wilfried Haslauer]] ([[Tourismusförderungsfonds Salzburg]])
 
:Ing. [[Friedrich Urban]] (Tourismusförderungsfonds Salzburg im Einvernehmen mit der [[Internationale Stiftung Mozarteum|Stiftung Mozarteum]])
 
:Geschäftsführer Dr. Georg Springer (Bundestheater-Holding GmbH)
 
  
== Quelle ==
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Im einzelnen obliegen dem Kuratorium
* [http://www.salzburgerfestspiele.at/organisation www.salzburgerfestspiele.at/organisation]
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* die Bestellung und Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Direktoriums,
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* die Genehmigung der vom Direktorium abzuschließenden Dienst- und Werkverträge, wenn der Monatsbezug einen bestimmten Betrag übersteigt ([[Intendanten der Salzburger Festspiele|Intendanten]] und [[Präsidenten der Salzburger Festspiele]]),
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* die Genehmigung des Jahresvoranschlages und des Programms der Festspiele einschließlich des Kostenvoranschlages sowie die Genehmigung sonstiger vom Fonds durchzuführender Veranstaltungen,
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* die Überprüfung und Überwachung der laufenden Gebarung,
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* die Genehmigung von Vereinbarungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und für die Gestaltung der Salzburger Festspiele sowie anderer Veranstaltungen des Fonds von wesentlicher Bedeutung sind,
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* die Genehmigung des vom Direktorium vorzulegenden Jahres- und Rechenschaftsberichtes,
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* die Erteilung der Entlastung an das Direktorium für das abgelaufene Berichtsjahr,
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* die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeitstermine der zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge notwendigen Vorschussleistungen und
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*die allfällige Bestellung eines – aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt zusammengesetzten – Kunstrates als beratenden Organs des Fonds.
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*einem vom [[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg]] entsendeten Mitglied.
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Dem Kuratorium gehören jedoch außerdem mit beratender Stimme an:
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*der Leiter der Bundestheaterverwaltung,
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*der Vorsitzende des [[Direktorium des Salzburger Festspielfonds|Direktoriums]] und
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*ein vom Kuratorium auf Vorschlag des Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg, der seinen Vorschlag im Einvernehmen mit der [[Internationale Stiftung Mozarteum|Internationalen Stiftung Mozarteum]] zu erstatten hat, zu kooptierendes Mitglied, das "''den Salzburger Wirtschafts- und Kunstkreisen nahestehen soll''".
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Der Vorsitz im Kuratorium wechselt jährlich zwischen den fünf stimmberechtigten Mitgliedern in folgender Reihenfolge: Bund, [[Land Salzburg (Verwaltung)|Land Salzburg]], [[Stadt Salzburg|Landeshauptstadt Salzburg]], Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg.
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=== Derzeitige Mitglieder ===
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Derzeit (2025) gehören dem Kuratorium folgende Personen an:
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* Mag. Theresia Niedermüller MSc, Sektionschefin BMKOES  (Vertreterin des Bundes, entsendet vom Bundeskanzleramt als Kulturministerium)
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* Mag. Dr. Maria Fekter (Bundesministerin für Finanzen a.D., entsendet vom Finanzministerium)
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* Landeshauptmann Dr. [[Wilfried Haslauer junior]] ([[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]])
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* Bürgermeister  [Bernhard Auinger (Politiker)|Bernhard Auinger]] (Stadt Salzburg)
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* [[Landtagsabgeordneter]] Mag. [[Hans Scharfetter]] ([[Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg]])
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* Dr. [[Johannes Honsig-Erlenburg]] (Tourismusförderungsfonds im Einvernehmen mit der Stiftung Mozarteum)
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* Geschäftsführer Mag. Christian Kircher (Bundestheater-Holding GmbH)
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== Quellen ==
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* [https://www.salzburgerfestspiele.at/organisation www.salzburgerfestspiele.at/organisation]
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* {{Quelle SN|25. September 2013}}
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* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009218 Gesetz über den Salzburger Festspielfonds]
  
 
[[Kategorie:Organisation]]
 
[[Kategorie:Organisation]]
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[[Kategorie:Salzburger Festspiele]]

Aktuelle Version vom 5. März 2025, 16:08 Uhr

Das Kuratorium des Salzburger Festspielfonds ist ein Organ des Salzburger Festspielfonds, dem die Rolle der Eigentümervertretung und damit die grundlegenden Entscheidungsbefugnisse in Angelegenheiten der Salzburger Festspiele zukommen.

Aufgaben

Dem Kuratorium ist vor allem die Bestellung der Mitglieder des Direktoriums, außerdem die Genehmigung des Programms, des Budgets und des Rechnungsabschlusses der Salzburger Festspiele vorbehalten.

Im einzelnen obliegen dem Kuratorium

  • die Bestellung und Abberufung des Vorsitzenden und der Mitglieder des Direktoriums,
  • die Genehmigung der vom Direktorium abzuschließenden Dienst- und Werkverträge, wenn der Monatsbezug einen bestimmten Betrag übersteigt (Intendanten und Präsidenten der Salzburger Festspiele),
  • die Genehmigung des Jahresvoranschlages und des Programms der Festspiele einschließlich des Kostenvoranschlages sowie die Genehmigung sonstiger vom Fonds durchzuführender Veranstaltungen,
  • die Überprüfung und Überwachung der laufenden Gebarung,
  • die Genehmigung von Vereinbarungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen und für die Gestaltung der Salzburger Festspiele sowie anderer Veranstaltungen des Fonds von wesentlicher Bedeutung sind,
  • die Genehmigung des vom Direktorium vorzulegenden Jahres- und Rechenschaftsberichtes,
  • die Erteilung der Entlastung an das Direktorium für das abgelaufene Berichtsjahr,
  • die Festsetzung der Höhe und der Fälligkeitstermine der zur Deckung allfälliger Betriebsabgänge notwendigen Vorschussleistungen und
  • die allfällige Bestellung eines – aus hervorragenden Persönlichkeiten der internationalen Kunstwelt zusammengesetzten – Kunstrates als beratenden Organs des Fonds.

Zusammensetzung

Regelung

Das Kuratorium besteht aus fünf Mitgliedern:

Dem Kuratorium gehören jedoch außerdem mit beratender Stimme an:

  • der Leiter der Bundestheaterverwaltung,
  • der Vorsitzende des Direktoriums und
  • ein vom Kuratorium auf Vorschlag des Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg, der seinen Vorschlag im Einvernehmen mit der Internationalen Stiftung Mozarteum zu erstatten hat, zu kooptierendes Mitglied, das "den Salzburger Wirtschafts- und Kunstkreisen nahestehen soll".

Der Vorsitz im Kuratorium wechselt jährlich zwischen den fünf stimmberechtigten Mitgliedern in folgender Reihenfolge: Bund, Land Salzburg, Landeshauptstadt Salzburg, Tourismusförderungsfonds des Landes Salzburg.

Derzeitige Mitglieder

Derzeit (2025) gehören dem Kuratorium folgende Personen an:

Quellen