Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:David Egger-Kranzinger REK 2008 2026.jpg|thumb|2026: [[Bürgermeister der Stadt Neumarkt am Wallersee|Bürgermeister]] [[David Egger-Kranzinger]] ([[SPÖ]]) neben dem REK aus dem Jahr 2008.]] | |||
Die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee beschloss im Juni [[2026]] einstimmig ein neues [[Räumliches Entwicklungskonzept]] (REK), das die Leitlinien für die räumliche Entwicklung bis 2050 festlegt. Das Konzept definiert Grundsätze für Siedlungsentwicklung, Infrastruktur, Wirtschaft und Freiraumsicherung. | |||
Vorgesehen ist ein moderates Bevölkerungswachstum sowie eine gezielte Innenentwicklung, insbesondere durch Nachverdichtung und Nutzung bestehender Widmungsreserven. Eine Ausweitung der Baulandgrenzen in den Weilern ist nicht vorgesehen; dort sollen lediglich Lückenschlüsse und Abrundungen ermöglicht werden. | |||
Das neue REK geht von einem moderaten Bevölkerungswachstum von sieben Prozent bis [[2035]], weiteren fünf Prozent bis [[2045]] sowie 2,5 Prozent bis [[2050]] aus. Von [[2001]] bis [[2025]] nahm die Einwohnerzahl um 1 237 Personen zu. Bis 2050 sollen es 1 009 sein. In Summe geht man von knapp über 40 Hektar potenziellen Entwicklungsflächen in dem Zeitraum aus. In der Bebauungsstruktur sollen die Flächen zu 30 % für freistehende Häuser mit ein bis zwei Haushalten, verdichteter Flachbau zu 45 %, Geschoßwohnbau zu 20 % und einer Nachverdichtung mit fünf Prozent vorgesehen werden. | |||
Ein Schwerpunkt liegt auf der langfristigen Entwicklung der [[Wallersee-Ostbucht (Neumarkt am Wallersee)|Ostbucht]], insbesondere im Hinblick auf naturnahen Tourismus, bestehende Widmungen und die Absicherung des Waldkindergartens. Weitere Inhalte betreffen die Erweiterungsmöglichkeiten im [[Gewerbegebiet Pfongau]], Flächen für Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Einführung einer Zweitwohnsitzbeschränkung nach Rechtskraft des REK. | |||
Das neue REK bildet die Grundlage für zahlreiche zukünftige Entscheidungen in der Raumordnung und Ortsentwicklung und ist ein wichtiger Schritt, um Neumarkt am Wallersee nachhaltig, lebenswert und zukunftsfit weiterzuentwickeln. | |||
== Quellen == | == Quellen == | ||
* www.neumarkt.at/system/web/sonderseite.aspx?menuonr=224235911&detailonr=224235911 www.neumarkt.at Verwaltung, Link war bei einer Überprüfung am 23. Juli 2024 nicht mehr abrufbar | * www.neumarkt.at/system/web/sonderseite.aspx?menuonr=224235911&detailonr=224235911 www.neumarkt.at Verwaltung, Link war bei einer Überprüfung am 23. Juli 2024 nicht mehr abrufbar | ||
* [ | * Internet-Recherchen sowie [[SALZBURGWIKI]]-Einträge | ||
* [ | * Presseinformation von [[Bürgermeister der Stadt Neumarkt am Wallersee|Bürgermeister]] [[David Egger-Kranzinger]] ([[SPÖ]]), 7. Juni 2026 | ||
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Aktuelle Version vom 9. Juni 2026, 10:47 Uhr
Die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee ist die Stadtverwaltung der Flachgauer Stadt Neumarkt am Wallersee.
Allgemeines
Die Stadtverwaltung ist im Stadtamt Neumarkt am Wallersee untergebracht.
Die Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung besteht aus:
- Bürgermeister
- Amtsleiter: Der Stadtamtsdirektor (Amtsleiter) ist Leiter des inneren Dienstes und für die ordnungsgemäße Verwaltung und Führung der Gemeindegeschäfte durch das Stadtamt verantwortlich. Er ist Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten und untersteht der unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters (§ 46 Absatz 3 Sbg Gemeindeordnung).
Zum Bereich des inneren Dienstes zählt insbesondere die Organisation
- der Bediensteten (wer macht was)
- der Sachmittel (z. B. Dienstgebäude, Fuhrpark, EDV-Anlagen)
- des Geschäftsgangs (z. B. Kanzlei, Akten, Telefon)
- der sonstigen inneren Aufgaben (z. B. Buchhaltung, Kassa)
- der Überwachung der Gesetzmäßigkeit des Geschäftsgangs
- Bauverwaltung:
- Baubehörde 1. Instanz (Bauanzeigen, Baubewilligungen)
- Raumordnung (Flächenwidmung, Bebauungsplanung)
- Hochbauverwaltung (gemeindeeigene Gebäude, Bau und Instandhaltung)
- Straßenverwaltung (Bau und Instandhaltung)
- Ortskanalisation und Bauhof (städtische Betriebe)
- Finanzverwaltung:
- Steuern und Abgaben
- Buchhaltung, Voranschlag, Rechnungsabschluss
- Kassa
- EDV-Koordination
- Friedhof
- Abfallwirtschaft und Recyclinghof
- Allgemeine Verwaltung:
- Servicestelle (alle Erst-Infos)
- Meldeamt
- Fundamt
- Standesamt
- Veranstaltungen
- Soziales
- Gemeinderatskanzlei
- Öffentlichkeitsarbeit
- Ehrungen und Auszeichnungen
- Wohnungsvergaben
- Kultur und Schulen
- Straßenbau, Straßenerhaltung und Straßenpolizei
- Liegenschaftsverwaltung
Einrichtungen
Die Stadtverwaltung ist für folgende Gemeindeeinrichtungen zuständig:
- Bauhof
- Bücherei
- Seecamp Seeleben Wallersee
- Festsaal im Schulzentrum
- Freiwillige Feuerwehr
- Kindergarten Neumarkt
- Kindergarten Sighartstein
- Museum in der Fronfeste
- Neue Mittelschule
- Polytechnische Schule Neumarkt am Wallersee
- Recyclinghof
- Seniorenwohnhaus St. Nikolaus
- Volksschule Neumarkt am Wallersee
- Volksschule Sighartstein
Vergabe von Auszeichnungen
- Ehrenbürger der Stadt Neumarkt am Wallersee
- Ehrenring der Stadt Neumarkt am Wallersee
- Ehrenwappen der Stadt Neumarkt am Wallersee
- Ehrennadel der Stadt Neumarkt am Wallersee
Raumordnung und Stadtentwicklung
Räumliches Entwicklungskonzept (REK) 2025–2050

Die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee beschloss im Juni 2026 einstimmig ein neues Räumliches Entwicklungskonzept (REK), das die Leitlinien für die räumliche Entwicklung bis 2050 festlegt. Das Konzept definiert Grundsätze für Siedlungsentwicklung, Infrastruktur, Wirtschaft und Freiraumsicherung.
Vorgesehen ist ein moderates Bevölkerungswachstum sowie eine gezielte Innenentwicklung, insbesondere durch Nachverdichtung und Nutzung bestehender Widmungsreserven. Eine Ausweitung der Baulandgrenzen in den Weilern ist nicht vorgesehen; dort sollen lediglich Lückenschlüsse und Abrundungen ermöglicht werden.
Das neue REK geht von einem moderaten Bevölkerungswachstum von sieben Prozent bis 2035, weiteren fünf Prozent bis 2045 sowie 2,5 Prozent bis 2050 aus. Von 2001 bis 2025 nahm die Einwohnerzahl um 1 237 Personen zu. Bis 2050 sollen es 1 009 sein. In Summe geht man von knapp über 40 Hektar potenziellen Entwicklungsflächen in dem Zeitraum aus. In der Bebauungsstruktur sollen die Flächen zu 30 % für freistehende Häuser mit ein bis zwei Haushalten, verdichteter Flachbau zu 45 %, Geschoßwohnbau zu 20 % und einer Nachverdichtung mit fünf Prozent vorgesehen werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der langfristigen Entwicklung der Ostbucht, insbesondere im Hinblick auf naturnahen Tourismus, bestehende Widmungen und die Absicherung des Waldkindergartens. Weitere Inhalte betreffen die Erweiterungsmöglichkeiten im Gewerbegebiet Pfongau, Flächen für Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Einführung einer Zweitwohnsitzbeschränkung nach Rechtskraft des REK.
Das neue REK bildet die Grundlage für zahlreiche zukünftige Entscheidungen in der Raumordnung und Ortsentwicklung und ist ein wichtiger Schritt, um Neumarkt am Wallersee nachhaltig, lebenswert und zukunftsfit weiterzuentwickeln.
Quellen
- www.neumarkt.at/system/web/sonderseite.aspx?menuonr=224235911&detailonr=224235911 www.neumarkt.at Verwaltung, Link war bei einer Überprüfung am 23. Juli 2024 nicht mehr abrufbar
- Internet-Recherchen sowie SALZBURGWIKI-Einträge
- Presseinformation von Bürgermeister David Egger-Kranzinger (SPÖ), 7. Juni 2026