Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Ehrennadel der Stadt Neumarkt am Wallersee]]
* [[Ehrennadel der Stadt Neumarkt am Wallersee]]


== Finanz- und Investitionssituation 2024 ==
== Raumordnung und Stadtentwicklung ==
Das ehemalige [[Bezirksgerichtsgebäude Neumarkt am Wallersee|Bezirksgerichtsgebäude]] im [[Stadtzentrum Neumarkt am Wallersee|Stadtzentrum]] von Neumarkt am Wallersee steht seit mehr als einem Jahr leer. Geplant war, dass die Stadt das [[Denkmalgeschützte Objekte in Neumarkt am Wallersee|denkmalgeschützte]] Gebäude kauft und dort ein neues Gemeindezentrum entsteht - samt Bibliothek und Räumen für die Polizeiinspektion. Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) fordert 1,6 Millionen Euro für die Immobilie. Davon würde das [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Land Salzburg]] etwa 60 Prozent übernehmen. Neumarkt müsste etwa 900.000 Euro für den Ankauf zahlen. Doch [[SPÖ]]-Landesvorsitzender und [[Bürgermeister der Stadt Neumarkt am Wallersee|Bürgermeister]] [[David Egger-Kranzinger]] sagt, dass mit den Nebenkosten und den Adaptierungen für Polizei und Bibliothek zwei Millionen Euro notwendig wären, was sich die Stadtgemeinde aber nicht leisten kann.
=== Räumliches Entwicklungskonzept (REK) 2025–2050 ===
[[Datei:David Egger-Kranzinger REK 2008 2026.jpg|thumb|2026: [[Bürgermeister der Stadt Neumarkt am Wallersee|Bürgermeister]] [[David Egger-Kranzinger]] ([[SPÖ]]) neben dem REK aus dem Jahr 2008.]]


In Neumarkt stünden Pflichtprojekte an wie ein neuer [[Sportplatz Neumarkt am Wallersee|Sportplatz]], die Sanierung der [[Polytechnische Schule Neumarkt|Polytechnischen Schule]], eine neue Turnhalle und ein Parkhaus beim [[Bahnhof Neumarkt am Wallersee|Bahnhof]]. Ein neues Gemeindezentrum, wie sein Vorgänger [[Adi Rieger]] ([[ÖVP]]) geplant gehabt hatte, soll es Egger-Kranzinger zufolge nicht mehr geben. Das bestehende [[Stadtamt Neumarkt am Wallersee|Stadtamtsgebäude]] soll ab [[2030]] saniert werden. Egger-Kranzinger sagt, dass bis Ende [[2024]] sich die Schulden  der Stadtgemeinde auf 15 bis 15,5 Millionen Euro erhöhen werden. Auf die Einwohner gerechnet ist das hoch." Neumarkt, das im Jahr [[2000]] zur Stadtgemeinde erhoben wurde, hat etwa 6 600 Einwohner. Das wären etwa 2.270 Euro Schulden pro Kopf. Im Jahr 2022 betrugen diese noch 1.800 Euro, landesweit in Salzburg lag der Schnitt bei 844 Euro pro Kopf.
Die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee beschloss im Juni [[2026]] einstimmig ein neues [[Räumliches Entwicklungskonzept]] (REK), das die Leitlinien für die räumliche Entwicklung bis 2050 festlegt. Das Konzept definiert Grundsätze für Siedlungsentwicklung, Infrastruktur, Wirtschaft und Freiraumsicherung.


Als Ausgleichsgemeinde, für die das Land für einen ausgeglichenen Gemeindehaushalt einspringen muss, gilt Neumarkt nicht. Sechs Gemeinden hat das Land Salzburg 2024 mit gesamt mehr als zwei Millionen Euro unterstützt: [[Ebenau]], [[Hüttschlag]], [[Rauris]], [[St. Andrä im Lungau]], [[Stuhlfelden]] und [[Thomatal]]. Dazu gab es ein Sonder-Impulspaket für die Salzburger Gemeinden in der Höhe von 15 Millionen Euro, wie [[LH-Stv]]. [[Stefan Schnöll]] (ÖVP) mitteilt.
Vorgesehen ist ein moderates Bevölkerungswachstum sowie eine gezielte Innenentwicklung, insbesondere durch Nachverdichtung und Nutzung bestehender Widmungsreserven. Eine Ausweitung der Baulandgrenzen in den Weilern ist nicht vorgesehen; dort sollen lediglich Lückenschlüsse und Abrundungen ermöglicht werden.
Sollte die Stadtgemeinde das ehemalige Bezirksgerichtsgebäude nicht erwerben, würde es auf den freien Markt zum Erwerb kommen, sagt Egger-Kranzinger. Polizei und Bibliothek könnten stattdessen in das Haus Forsthuber einziehen. Dieses wurde im Jahr [[2022]] von Vorgänger Rieger über die Land-Invest um 1,3 Millionen Euro erworben. Da jedoch die Aufschließung des Forsthuber-Hauses schwierig sei, Wohnungen dort nicht realisiert sind, sondern nur Geschäfte und Büros, könne sich Egger-Kranzinger vorstellen, die Immobilie zu verkaufen und dafür das alte Gericht zu erwerben.  


Im Frühjahr [[2023]] übersiedelten die [[Bezirksgerichte]] aus Neumarkt, [[Oberndorf bei Salzburg]] und [[Thalgau]] nach [[Seekirchen am Wallersee]] in einen [[Bezirksgericht Seekirchen (Gebäude)|Neubau]]. Bereits [[2016]], als die Zusammenlegung festgelegt worden ist, wurde ausverhandelt, dass die drei Gemeinden ein Vorkaufsrecht erhalten und das Land die Hälfte der Kosten aus dem Gemeindeausgleichsfonds übernimmt. Damals lagen die Preise bei bis zu 700.000 Euro pro Immobilie. Laut Schnöll sollen die Gemeinden beim Kauf "großzügig unterstützt" werden. Daher zahlt das Land nun mehr als die vereinbarten 50 Prozent.
Das neue REK geht von einem moderaten Bevölkerungswachstum von sieben Prozent bis [[2035]], weiteren fünf Prozent bis [[2045]] sowie 2,5 Prozent bis [[2050]] aus. Von [[2001]] bis [[2025]] nahm die Einwohnerzahl um 1 237 Personen zu. Bis 2050 sollen es 1 009 sein. In Summe geht man von knapp über 40 Hektar potenziellen Entwicklungsflächen in dem Zeitraum aus. In der Bebauungsstruktur sollen die Flächen zu 30 % für freistehende Häuser mit ein bis zwei Haushalten, verdichteter Flachbau zu 45 %, Geschoßwohnbau zu 20 % und einer Nachverdichtung mit fünf Prozent vorgesehen werden.
 
Ein Schwerpunkt liegt auf der langfristigen Entwicklung der [[Wallersee-Ostbucht (Neumarkt am Wallersee)|Ostbucht]], insbesondere im Hinblick auf naturnahen Tourismus, bestehende Widmungen und die Absicherung des Waldkindergartens. Weitere Inhalte betreffen die Erweiterungsmöglichkeiten im [[Gewerbegebiet Pfongau]], Flächen für Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Einführung einer Zweitwohnsitzbeschränkung nach Rechtskraft des REK.
 
Das neue REK bildet die Grundlage für zahlreiche zukünftige Entscheidungen in der Raumordnung und Ortsentwicklung und ist ein wichtiger Schritt, um Neumarkt am Wallersee nachhaltig, lebenswert und zukunftsfit weiterzuentwickeln.


== Quellen ==
== Quellen ==
* www.neumarkt.at/system/web/sonderseite.aspx?menuonr=224235911&detailonr=224235911  www.neumarkt.at Verwaltung, Link war bei einer Überprüfung am 23. Juli 2024 nicht mehr abrufbar
* www.neumarkt.at/system/web/sonderseite.aspx?menuonr=224235911&detailonr=224235911  www.neumarkt.at Verwaltung, Link war bei einer Überprüfung am 23. Juli 2024 nicht mehr abrufbar
* [https://www.sn.at/salzburg/politik/neumarkt-kauf-bezirksgericht-162207046 www.sn.at], 23. Juli 2024: "Neumarkt muss sparen: Kauf von altem Bezirksgericht wackelt" 
* Internet-Recherchen sowie [[SALZBURGWIKI]]-Einträge
* [https://www.offenerhaushalt.at/gemeinde/neumarkt-am-wallersee www.offenerhaushalt.at] Abfrage der Finanzdaten von Neumarkt am Wallersee  
* Presseinformation von [[Bürgermeister der Stadt Neumarkt am Wallersee|Bürgermeister]] [[David Egger-Kranzinger]] ([[SPÖ]]), 7. Juni 2026


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[[Kategorie:Infrastruktur]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
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[[Kategorie:Flachgau|Stadtgemeinde]]
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[[Kategorie:Neumarkt am Wallersee|Stadtgemeinde]]
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Aktuelle Version vom 9. Juni 2026, 10:47 Uhr

Die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee ist die Stadtverwaltung der Flachgauer Stadt Neumarkt am Wallersee.

Allgemeines

Die Stadtverwaltung ist im Stadtamt Neumarkt am Wallersee untergebracht.

Die Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung besteht aus:

  • Bürgermeister
  • Amtsleiter: Der Stadtamtsdirektor (Amtsleiter) ist Leiter des inneren Dienstes und für die ordnungsgemäße Verwaltung und Führung der Gemeindegeschäfte durch das Stadtamt verantwortlich. Er ist Dienstvorgesetzter der Gemeindebediensteten und untersteht der unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters (§ 46 Absatz 3 Sbg Gemeindeordnung).

Zum Bereich des inneren Dienstes zählt insbesondere die Organisation

  • der Bediensteten (wer macht was)
  • der Sachmittel (z. B. Dienstgebäude, Fuhrpark, EDV-Anlagen)
  • des Geschäftsgangs (z. B. Kanzlei, Akten, Telefon)
  • der sonstigen inneren Aufgaben (z. B. Buchhaltung, Kassa)
  • der Überwachung der Gesetzmäßigkeit des Geschäftsgangs
  • Bauverwaltung:
    • Baubehörde 1. Instanz (Bauanzeigen, Baubewilligungen)
    • Raumordnung (Flächenwidmung, Bebauungsplanung)
    • Hochbauverwaltung (gemeindeeigene Gebäude, Bau und Instandhaltung)
    • Straßenverwaltung (Bau und Instandhaltung)
    • Ortskanalisation und Bauhof (städtische Betriebe)
  • Finanzverwaltung:
    • Steuern und Abgaben
    • Buchhaltung, Voranschlag, Rechnungsabschluss
    • Kassa
    • EDV-Koordination
    • Friedhof
    • Abfallwirtschaft und Recyclinghof
  • Allgemeine Verwaltung:
    • Servicestelle (alle Erst-Infos)
    • Meldeamt
    • Fundamt
    • Standesamt
    • Veranstaltungen
    • Soziales
    • Gemeinderatskanzlei
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Ehrungen und Auszeichnungen
    • Wohnungsvergaben
    • Kultur und Schulen
    • Straßenbau, Straßenerhaltung und Straßenpolizei
    • Liegenschaftsverwaltung

Einrichtungen

Die Stadtverwaltung ist für folgende Gemeindeeinrichtungen zuständig:

Vergabe von Auszeichnungen

Raumordnung und Stadtentwicklung

Räumliches Entwicklungskonzept (REK) 2025–2050

2026: Bürgermeister David Egger-Kranzinger (SPÖ) neben dem REK aus dem Jahr 2008.

Die Stadtgemeinde Neumarkt am Wallersee beschloss im Juni 2026 einstimmig ein neues Räumliches Entwicklungskonzept (REK), das die Leitlinien für die räumliche Entwicklung bis 2050 festlegt. Das Konzept definiert Grundsätze für Siedlungsentwicklung, Infrastruktur, Wirtschaft und Freiraumsicherung.

Vorgesehen ist ein moderates Bevölkerungswachstum sowie eine gezielte Innenentwicklung, insbesondere durch Nachverdichtung und Nutzung bestehender Widmungsreserven. Eine Ausweitung der Baulandgrenzen in den Weilern ist nicht vorgesehen; dort sollen lediglich Lückenschlüsse und Abrundungen ermöglicht werden.

Das neue REK geht von einem moderaten Bevölkerungswachstum von sieben Prozent bis 2035, weiteren fünf Prozent bis 2045 sowie 2,5 Prozent bis 2050 aus. Von 2001 bis 2025 nahm die Einwohnerzahl um 1 237 Personen zu. Bis 2050 sollen es 1 009 sein. In Summe geht man von knapp über 40 Hektar potenziellen Entwicklungsflächen in dem Zeitraum aus. In der Bebauungsstruktur sollen die Flächen zu 30 % für freistehende Häuser mit ein bis zwei Haushalten, verdichteter Flachbau zu 45 %, Geschoßwohnbau zu 20 % und einer Nachverdichtung mit fünf Prozent vorgesehen werden.

Ein Schwerpunkt liegt auf der langfristigen Entwicklung der Ostbucht, insbesondere im Hinblick auf naturnahen Tourismus, bestehende Widmungen und die Absicherung des Waldkindergartens. Weitere Inhalte betreffen die Erweiterungsmöglichkeiten im Gewerbegebiet Pfongau, Flächen für Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Einführung einer Zweitwohnsitzbeschränkung nach Rechtskraft des REK.

Das neue REK bildet die Grundlage für zahlreiche zukünftige Entscheidungen in der Raumordnung und Ortsentwicklung und ist ein wichtiger Schritt, um Neumarkt am Wallersee nachhaltig, lebenswert und zukunftsfit weiterzuentwickeln.

Quellen

  • www.neumarkt.at/system/web/sonderseite.aspx?menuonr=224235911&detailonr=224235911 www.neumarkt.at Verwaltung, Link war bei einer Überprüfung am 23. Juli 2024 nicht mehr abrufbar
  • Internet-Recherchen sowie SALZBURGWIKI-Einträge
  • Presseinformation von Bürgermeister David Egger-Kranzinger (SPÖ), 7. Juni 2026