Salzburger Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| (8 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der '''Salzburger Gesundheitsfonds''' (SAGES) ist ein Fonds zur Mitfinanzierung der Salzburger Fondskrankenanstalten. | |||
== Beschreibung == | |||
Im Gesetz vom [[30. Dezember]] [[2015]] über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-Gesetz 2016) in der geltenden Fassung sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Gemäß § 1 des Gesetzes ist der Salzburger Gesundheitsfonds zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten sowie zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Land Salzburg bestimmt. | |||
Im Gesetz vom 30. Dezember 2015 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-Gesetz 2016) in der geltenden Fassung sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Gemäß § 1 des Gesetzes ist der Salzburger Gesundheitsfonds zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten sowie zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Land Salzburg bestimmt. | |||
Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: | Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen: | ||
* Die Abgeltung der Leistungen der Fondskrankenanstalten für Fondspatienten | |||
* Die Gewährung von Zuschüssen an Fondskrankenanstaltenträger für Investitionen und Großgeräte | |||
* Die Gewährung von Zuschüssen für krankenhausentlastende Planungen, Projekte und Maßnahmen | |||
* Mitwirkung an der Planung und Steuerung des Gesundheitswesens durch die Wahrnehmung der der Gesundheitsplattform zukommenden Aufgaben | |||
* Die Wahrnehmung der Aufgaben, die der Landes-Zielsteuerungskommission gemäß Gesetz zukommen | |||
* Die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesundheitsförderungsfonds | |||
== Organe des Fonds == | |||
Organe des Fonds | |||
Die Organe des Salzburger Gesundheitsfonds sind gemäß § 17 SAGES-G 2016 | Die Organe des Salzburger Gesundheitsfonds sind gemäß § 17 SAGES-G 2016 | ||
* Die Geschäftsführung, aktuell Mag. Günter Lutzenberger, MSc MBA MBCS | |||
* Die Gesundheitsplattform | |||
* Die Landes-Zielsteuerungskommission | |||
Weitere durch die Gesundheitsplattform eingerichtete Organe sind | |||
* Eine Kommission zur Beratung von Strukturveränderungen im Gesundheitswesen | |||
* Eine Kommission zur Vorbereitung des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens und weiterer von der Landes-Zielsteuerungskommission zu treffenden Festlegungen | |||
== Salzburger Fondskrankenanstalten == | |||
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH (SALK) | |||
* [[Landeskrankenhaus Salzburg]] | |||
* [[Christian-Doppler-Klinik]] | |||
* [[Landesklinik Hallein]] | |||
* [[Landesklinik St. Veit]] | |||
* [[Landesklinik Tamsweg]] | |||
Ordensspitäler | |||
* [[Krankenhaus der Barmherzigen Brüder|Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg]] | |||
* [[Kardinal Schwarzenberg Klinikum]] | |||
Tauernkliniken GmbH | |||
* Aö [[Tauernklinikum Zell am See|Tauernklinikum]] - Standort [[Zell am See]] | |||
* Aö Tauernklinikum - Standort [[Mittersill]] | |||
Gemeinnützige Oberndorfer Krankenhausbetriebs GmbH | |||
* Aö [[Krankenhaus Oberndorf bei Salzburg]] | |||
== Gesundheitsförderungsfonds == | |||
Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention wurde im Rahmen der Zielsteuerung- Gesundheit im Salzburger Gesundheitsfonds gemäß § 15 SAGES-G ein Sondervermögen als sogenannter "Gesundheitsförderungsfonds" eingerichtet. Gespeist aus Mitteln der Zielsteuerungspartner werden aus dem Gesundheitsförderungsfonds jährlich Maßnahmen gefördert, die in Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie die Gesundheit der Bevölkerung positiv beeinflussen sollen. | |||
Über die Verwendung und Verteilung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds entscheidet die Landes-Zielsteuerungskommission in jährlich stattfindenden Sitzungen, die Wahrnehmung der Aufgaben des täglichen Geschäfts obliegt dem SAGES. | |||
== Quellen == | |||
* [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000997&FassungVom=2021-06-29&Artikel=&Paragraf=1&Anlage=&Uebergangsrecht= www.ris.bka.gv.at] | |||
* {{Homepage|http://www.sages.at}} | |||
[[Kategorie:Recht]] | |||
[[Kategorie:Gesetz]] | |||
[[Kategorie:Gesundheit]] | |||