Salzburger Gesundheitsfonds: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Salzburger Gesundheitsfonds''' (SAGES) ist ein Fonds zur Mitfinanzierung der Salzburger Fondskrankenanstalten.
  
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Im Gesetz vom [[30. Dezember]] [[2015]] über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-Gesetz 2016) in der geltenden Fassung sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Gemäß § 1 des Gesetzes ist der Salzburger Gesundheitsfonds zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten sowie zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Land Salzburg bestimmt.
Im Gesetz vom 30. Dezember 2015 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-Gesetz 2016) in der geltenden Fassung sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Gemäß § 1 des Gesetzes ist der Salzburger Gesundheitsfonds zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten sowie zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Land Salzburg bestimmt.
 
  
 
Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
 
Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
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* Die Abgeltung der Leistungen der Fondskrankenanstalten für Fondspatienten
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* Die Gewährung von Zuschüssen an Fondskrankenanstaltenträger für Investitionen und Großgeräte
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* Die Gewährung von Zuschüssen für krankenhausentlastende Planungen, Projekte und Maßnahmen
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* Mitwirkung an der Planung und Steuerung des Gesundheitswesens durch die Wahrnehmung der der Gesundheitsplattform zukommenden Aufgaben
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* Die Wahrnehmung der Aufgaben, die der Landes-Zielsteuerungskommission gemäß Gesetz zukommen
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* Die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesundheitsförderungsfonds
  
Die Abgeltung der Leistungen der Fondskrankenanstalten für Fondspatienten
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Die Gewährung von Zuschüssen an Fondskrankenanstaltenträger für Investitionen und Großgeräte
 
 
 
Die Gewährung von Zuschüssen für krankenhausentlastende Planungen, Projekte und Maßnahmen
 
 
 
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Die Wahrnehmung der Aufgaben, die der Landes-Zielsteuerungskommission gemäß Gesetz zukommen
 
 
 
Die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesundheitsförderungsfonds
 
 
 
Organe des Fonds
 
 
 
 
Die Organe des Salzburger Gesundheitsfonds sind gemäß § 17 SAGES-G 2016  
 
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* Die Geschäftsführung, aktuell Mag. Günter Lutzenberger, MSc MBA MBCS
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* Die Gesundheitsplattform
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* Die Landes-Zielsteuerungskommission
  
Die Geschäftsführung
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Weitere durch die Gesundheitsplattform eingerichtete Organe sind
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* Eine Kommission zur Beratung von Strukturveränderungen im Gesundheitswesen
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* Eine Kommission zur Vorbereitung des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens und weiterer von der Landes-Zielsteuerungskommission zu treffenden Festlegungen
  
Die Gesundheitsplattform
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== Salzburger Fondskrankenanstalten ==
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Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH (SALK)
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* [[Landeskrankenhaus Salzburg]]
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* [[Christian-Doppler-Klinik]]
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* [[Landesklinik Hallein]]
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* [[Landesklinik St. Veit]]
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* [[Landesklinik Tamsweg]]
  
Die Landes-Zielsteuerungskommission
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Ordensspitäler
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* [[Krankenhaus der Barmherzigen Brüder|Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Salzburg]]
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* [[Kardinal Schwarzenberg Klinikum]]
  
Weitere durch die Gesundheitsplattform eingerichtete Organe sind
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Tauernkliniken GmbH
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* Aö [[Tauernklinikum Zell am See|Tauernklinikum]] - Standort [[Zell am See]]
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* Aö Tauernklinikum - Standort [[Mittersill]]
  
Eine Kommission zur Beratung von Strukturveränderungen im Gesundheitswesen
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Gemeinnützige Oberndorfer Krankenhausbetriebs GmbH
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* Aö [[Krankenhaus Oberndorf bei Salzburg]]
  
Eine Kommission zur Vorbereitung des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens und weiterer von der Landes-Zielsteuerungskommission zu treffenden Festlegungen
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== Gesundheitsförderungsfonds ==
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Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention wurde im Rahmen der Zielsteuerung- Gesundheit im Salzburger Gesundheitsfonds gemäß § 15 SAGES-G ein Sondervermögen als sogenannter "Gesundheitsförderungsfonds" eingerichtet. Gespeist aus Mitteln der Zielsteuerungspartner werden aus dem Gesundheitsförderungsfonds jährlich Maßnahmen gefördert, die in Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie die Gesundheit der Bevölkerung positiv beeinflussen sollen.
  
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Über die Verwendung und Verteilung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds entscheidet die Landes-Zielsteuerungskommission in jährlich stattfindenden Sitzungen, die Wahrnehmung der Aufgaben des täglichen Geschäfts obliegt dem SAGES.
  
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== Quellen  ==
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* [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000997&FassungVom=2021-06-29&Artikel=&Paragraf=1&Anlage=&Uebergangsrecht= www.ris.bka.gv.at]
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* {{Homepage|http://www.sages.at}}
  
== Weblinks ==
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[[Kategorie:Recht]]
*[http://www.meinarbeiterklub.at/ Webseite des Vereins]
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[[Kategorie:Gesetz]]
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[[Kategorie:Gesundheit]]

Aktuelle Version vom 18. Dezember 2025, 15:05 Uhr

Der Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES) ist ein Fonds zur Mitfinanzierung der Salzburger Fondskrankenanstalten.

Beschreibung

Im Gesetz vom 30. Dezember 2015 über den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES-Gesetz 2016) in der geltenden Fassung sind neben den allgemeinen Bestimmungen auch dessen Organisation und Aufgaben geregelt. Gemäß § 1 des Gesetzes ist der Salzburger Gesundheitsfonds zur Mitfinanzierung der Fondskrankenanstalten sowie zur Mitwirkung bei der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens sowie zur Stärkung der Gesundheitsförderung im Land Salzburg bestimmt.

Der Fonds hat insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Die Abgeltung der Leistungen der Fondskrankenanstalten für Fondspatienten
  • Die Gewährung von Zuschüssen an Fondskrankenanstaltenträger für Investitionen und Großgeräte
  • Die Gewährung von Zuschüssen für krankenhausentlastende Planungen, Projekte und Maßnahmen
  • Mitwirkung an der Planung und Steuerung des Gesundheitswesens durch die Wahrnehmung der der Gesundheitsplattform zukommenden Aufgaben
  • Die Wahrnehmung der Aufgaben, die der Landes-Zielsteuerungskommission gemäß Gesetz zukommen
  • Die Wahrnehmung der Aufgaben des Gesundheitsförderungsfonds

Organe des Fonds

Die Organe des Salzburger Gesundheitsfonds sind gemäß § 17 SAGES-G 2016

  • Die Geschäftsführung, aktuell Mag. Günter Lutzenberger, MSc MBA MBCS
  • Die Gesundheitsplattform
  • Die Landes-Zielsteuerungskommission

Weitere durch die Gesundheitsplattform eingerichtete Organe sind

  • Eine Kommission zur Beratung von Strukturveränderungen im Gesundheitswesen
  • Eine Kommission zur Vorbereitung des Landes-Zielsteuerungsübereinkommens und weiterer von der Landes-Zielsteuerungskommission zu treffenden Festlegungen

Salzburger Fondskrankenanstalten

Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH (SALK)

Ordensspitäler

Tauernkliniken GmbH

Gemeinnützige Oberndorfer Krankenhausbetriebs GmbH

Gesundheitsförderungsfonds

Zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention wurde im Rahmen der Zielsteuerung- Gesundheit im Salzburger Gesundheitsfonds gemäß § 15 SAGES-G ein Sondervermögen als sogenannter "Gesundheitsförderungsfonds" eingerichtet. Gespeist aus Mitteln der Zielsteuerungspartner werden aus dem Gesundheitsförderungsfonds jährlich Maßnahmen gefördert, die in Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie die Gesundheit der Bevölkerung positiv beeinflussen sollen.

Über die Verwendung und Verteilung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds entscheidet die Landes-Zielsteuerungskommission in jährlich stattfindenden Sitzungen, die Wahrnehmung der Aufgaben des täglichen Geschäfts obliegt dem SAGES.

Quellen