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| − | Dies war auch im Erzstift | + | Dies war auch im [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr#Erzstift|Erzstift]] zur Erlangung einer [[Domherr]]enstelle erforderlich. Das Nähere war in den Statuten des [[Domkapitel]]s geregelt. |
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| − | Die noch zahlreich vorhandenen Aufschwörungsstammbäume der Salzburger Domherren von 1514 bis 1806 wurden von [[Johann Riedl]] veröffentlicht. | + | Die noch zahlreich vorhandenen Aufschwörungsstammbäume der [[Salzburger Domherren]] von 1514 bis 1806 wurden von [[Johann Riedl]] veröffentlicht. |
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| − | Die Beschwörung des Aufschwörungsstammbaumes oblag den vier | + | Die Beschwörung des Aufschwörungsstammbaumes oblag den vier "Aufschwörungskavalieren". Diese mussten aus demselben Land wie der Proband stammen, durften mit ihm in keiner Blutsverwandtschaft stehen, und das Geschlecht, dem sie entstammten, musste dem Domkapitel bereits als stift- und rittermäßig bekannt sein. |
| − | Die Aufschwörungskavaliere hatten den eingereichten Stammbaum zu unterfertigen und mit ihren Siegeln zu versehen sowie ihn bezüglich der Ritterbürtigkeit der auf demselben verzeichneten Geschlechter beim Aufschwörungsakt zu beschwören.<ref>Gemeinhin wird das Wort | + | Die Aufschwörungskavaliere hatten den eingereichten Stammbaum zu unterfertigen und mit ihren Siegeln zu versehen sowie ihn bezüglich der Ritterbürtigkeit der auf demselben verzeichneten Geschlechter beim Aufschwörungsakt zu beschwören.<ref>Gemeinhin wird das Wort "aufschwören" so verwendet, dass der Kandidat von den Aufschwörungskavalieren aufgeschworen ''wird'', die Aufschwörung also durch die Aufschwörungskavaliere erfolgt; Riedl (aaO ''passim'') hingegen verwendet es so, dass der Kandidat ''aufschwört'', die Aufschwörung also als Akt des Kandidaten aufgefasst wird.</ref> |
Danach konnte der Kandidat den Amtseid ablegen und die Investitur erhalten. | Danach konnte der Kandidat den Amtseid ablegen und die Investitur erhalten. | ||
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| + | Der neue Domherr schwor, ''"daß er dem [[Dompropst|Propste]], dem [[Domdechant|Dechant]], [[Domkapitel#.C3.84mter_und_Dignit.C3.A4ten|Scholasticus]] und Capitel Gehorsam und Ehrfurcht beweisen, die Privilegien und Gebräuche der Kirche beschützen, und beobachten, nichts dagegen am römischen Hofe, oder wo immer, nachsuchen, oder ausüben; alle Streitigkeiten gegen Domdechant und Capitel in Güte vergleichen, und binnen 2 Monathen bey dieser ersten Instanz anhängig machen, und nicht eher appelliren; und das Recht der Präbende in und außer der römischen Curie ohne Nachtheil der hiesigen Kirche vertheidigen wolle."'' War der Domherr abwesend, so schwor dies für ihn sein Prokurator.<ref>Hübner aaO.</ref> | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
| − | Johann Riedl: ''Salzburg's Domherren. Von 1514-1806'', in: Mitteilungen der | + | * [[Johann Riedl]]: ''Salzburg's Domherren. Von 1514-1806'', in: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] (MGSLK) 7, 1867, S. 122-278, insb. S. 127. |
| + | * [[Lorenz Hübner]], ''Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte'', Zweiter Band (''Statistik''), Salzburg 1793. [http://books.google.at/books?id=kWYAAAAAcAAJ&pg=PA209 S. 209 f.] | ||
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| + | ==Einzelnachweise== | ||
| + | <references/> | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
| − | * WikipediaArtikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Aufschw%C3%B6ren | + | * WikipediaArtikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Aufschw%C3%B6ren "Aufschwören"] |
* [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/au/fsch/wore/aufschworen.htm Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften] | * [http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/au/fsch/wore/aufschworen.htm Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften] | ||
| − | * Philipp Blittersdorff, ''Adels- und Ahnenproben im alten Österreich-Ungarn'', in: Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute in Österreich (Tyrolia, Wien 1932), [http://www.coresno.com/literatur/standeserhoehungen/164-texte/5-vkeioe-ahnenprobe.html S. 109-127 | + | * Philipp Blittersdorff, ''Adels- und Ahnenproben im alten Österreich-Ungarn'', in: Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute in Österreich (Tyrolia, Wien 1932), [http://www.coresno.com/literatur/standeserhoehungen/164-texte/5-vkeioe-ahnenprobe.html S. 109-127] |
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2023, 19:14 Uhr
Aufschwörung war nach dem Adelsrecht zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation[1] die Beschwörung der erforderlichen ehelichen Geburt und adeligen Abstammung eines Kandidaten durch andere Adelige.
Dies war auch im Erzstift zur Erlangung einer Domherrenstelle erforderlich. Das Nähere war in den Statuten des Domkapitels geregelt.
Aufschwörungsrequisiten
Der Kandidat für eine Domherrenstelle musste eine Reihe von Dokumenten, die sogenannten Aufschwörungsrequisiten, beibringen. Dazu gehörten:
- (Verleihung des Kanonikats:) das Kollationsinstrument oder die hierüber erlangte päpstliche Bulle
- der Original-Taufschein zum Nachweis des genügenden Alters (Erreichung des 14. Lebensjahres)
- das Zeugnis über den Empfang der ersten kanonischen Weihe
- das Studien- und Moralitätszeugnis
- das Gesundheitszeugnis
- die Carta bianca (Blankovollmacht) für den Prokurator (Bevollmächtigter des Kandidaten)
- eine Carta bianca zur Ausstellung des Kautionsscheines
- der Aufschwörungsstammbaum
Aufschwörungsstammbaum
Der Aufschwörungsstammbaum hatte aus acht (im 16. Jahrhundert noch: vier) Ahnen zu bestehen und musste auf Pergament gemalt sein.
Die noch zahlreich vorhandenen Aufschwörungsstammbäume der Salzburger Domherren von 1514 bis 1806 wurden von Johann Riedl veröffentlicht.
Aufschwörungskavaliere
Die Beschwörung des Aufschwörungsstammbaumes oblag den vier "Aufschwörungskavalieren". Diese mussten aus demselben Land wie der Proband stammen, durften mit ihm in keiner Blutsverwandtschaft stehen, und das Geschlecht, dem sie entstammten, musste dem Domkapitel bereits als stift- und rittermäßig bekannt sein.
Die Aufschwörungskavaliere hatten den eingereichten Stammbaum zu unterfertigen und mit ihren Siegeln zu versehen sowie ihn bezüglich der Ritterbürtigkeit der auf demselben verzeichneten Geschlechter beim Aufschwörungsakt zu beschwören.[2]
Danach konnte der Kandidat den Amtseid ablegen und die Investitur erhalten.
Eidesformeln
Die Aufschwörungskavaliere hatten sich folgender Eidesformel zu bedienen:
- "Ich N. schwöre, daß ich nicht anders weiß, noch glaube, denn dieser gegenwärtige Herr N. sey von rittermäßigem edlem Geschlecht, ehelich gebohren, und 24 Jahre wohl alt: wird auch von mir und männiglich dafür und der Gestalt gehalten, daß ich nie anders gehört, noch vernommen habe, als wahr mir Gott helfe, und seine Heiligen."
Der neue Domherr schwor, "daß er dem Propste, dem Dechant, Scholasticus und Capitel Gehorsam und Ehrfurcht beweisen, die Privilegien und Gebräuche der Kirche beschützen, und beobachten, nichts dagegen am römischen Hofe, oder wo immer, nachsuchen, oder ausüben; alle Streitigkeiten gegen Domdechant und Capitel in Güte vergleichen, und binnen 2 Monathen bey dieser ersten Instanz anhängig machen, und nicht eher appelliren; und das Recht der Präbende in und außer der römischen Curie ohne Nachtheil der hiesigen Kirche vertheidigen wolle." War der Domherr abwesend, so schwor dies für ihn sein Prokurator.[3]
Quellen
- Johann Riedl: Salzburg's Domherren. Von 1514-1806, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde (MGSLK) 7, 1867, S. 122-278, insb. S. 127.
- Lorenz Hübner, Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte, Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 209 f.
Einzelnachweise
- ↑ siehe Wikipedia Deutschland Heiliges Römisches Reich und info-regenten.de Die Regenten in der Übersicht
- ↑ Gemeinhin wird das Wort "aufschwören" so verwendet, dass der Kandidat von den Aufschwörungskavalieren aufgeschworen wird, die Aufschwörung also durch die Aufschwörungskavaliere erfolgt; Riedl (aaO passim) hingegen verwendet es so, dass der Kandidat aufschwört, die Aufschwörung also als Akt des Kandidaten aufgefasst wird.
- ↑ Hübner aaO.
Weblinks
- WikipediaArtikel "Aufschwören"
- Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften
- Philipp Blittersdorff, Adels- und Ahnenproben im alten Österreich-Ungarn, in: Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute in Österreich (Tyrolia, Wien 1932), S. 109-127