Parken: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Parken''' von Autos ist in vielen Städten und Orten des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes]] entweder kostenpflichtig oder nur zeitlich beschränkt möglich (Kurzparkzone).
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Das '''Parken''' von Fahrzeugen ist in vielen Städten und Orten des [[Salzburg (Bundesland)|Bundeslandes Salzburg]] entweder kostenpflichtig oder nur zeitlich beschränkt möglich (Kurzparkzone).
  
==Stadt Salzburg==
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== Stadt Salzburg ==
=====Kurzparkzonen=====
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=== Kurzparkzonen ===
Die [[Stadt Salzburg]] hat [[1990]] eine Reihe gebietsweiser gebührenpflichtiger Kurzparkzonen eingeführt. In der Regel sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 18.00 Uhr Gebühren zu entrichten, die zulässige maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Am Samstag von 09.00 bis 16.00 Uhr fallen keine Gebühren an, die Kurzparkzone gilt allerdings trotzdem. Neben den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gibt es auch gebührenfreie Kurzparkzonen. Im Stadtgebiet stehen etwa 5.660 Parkplätze zur Verfügung.
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:''Hauptartikel [[Kurzparkzonen in der Stadt Salzburg]]''
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Die [[Stadt Salzburg]] hat seit [[1990]] eine Reihe gebietsweiser gebührenpflichtiger Kurzparkzonen eingeführt. In der Regel sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr Gebühren zu entrichten, die zulässige maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Am Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr fallen keine Gebühren an, die Kurzparkzone gilt allerdings trotzdem (Parkscheibe muss eingelegt werden). Neben den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gibt es auch gebührenfreie Kurzparkzonen. Im Stadtgebiet stehen etwa 6 000 Parkplätze zur Verfügung.
  
Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomatkarte) entrichtet werden. Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg.
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Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomat-Karte) entrichtet werden. Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg.
  
Einen genauen Plan, welche Kurzparkzonen in Salzburg existieren, findest du hier [http://gis.stadt-salzburg.at/common/legend/Kurzparkzonen.pdf].
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=== Parkleitsystem ===
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Insgesamt 19 elektronisch-dynamischen Parkleitschilder sind in der Stadt Salzburg montiert, welche die Autofahrer im Minutentakt informieren, wie viele Plätze in welcher Garage der [[Altstadt]] noch frei sind.  
  
=====Parkleitsystem=====
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=== Parkgaragen, Parkhäuser und Parkplätze ===
Derzeit sind insgesamt 19 elektronisch-dynamischen Parkleitschilder in der Stadt Salzburg montiert, welche die Autofahrer im Minutentakt informieren, wieviele Plätze in welcher Garage der [[Altstadt]] noch frei sind.
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* '' Hauptartikel: [[Liste der Parkgaragen, Parkhäuser und Parkplätze in der Stadt Salzburg]]''
  
=====Parkgaragen=====
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== Quellen ==
*[[Altstadt-Garage]]
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* [[Magistrat Salzburg]]
*[[Mirabell-Garage]]
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* [http://www.salzburg.com/online/salzburg/aktuell/Neuer-Service-fuer-Parkplatzsuchende.html?article=eGMmOI8VfZrf0A3F1FZARVsW3ZrkOYxrMQ1A99L&img=&text=&mode=& www.salzburg.com/online 21. Juli 2011]
*[[Bahnhofs-Garage]]
 
*[[Citycenter-Garage]]
 
*[[Parkgarage Linzer Gasse|Linzergassen-Garage]]
 
*[[Hypo-Garage]]
 
*[[Raiffeisen-Garage]]
 
*[[WIFI-Garage]]
 
*[[Auersperg-Garage]]
 
*[[ZIB-Garage]]
 
*[[Landeskrankenhaus-Garage]]
 
*[[Parkhaus Airport]]
 
*[[Parkhaus Renaissance Hotel]]
 
*[[Kiesel-Garage]]
 
 
 
=====Parkplätze=====
 
*[[Müllner Parkplatz]]
 
*[[Rot-Kreuz-Parkplatz]]
 
*[[Kajetanerplatz Parkplatz]]
 
*[[Basteigassen Parkplatz]]
 
*[[Parkplatz Petersbrunnhof]]
 
*[[Akademiestraßen Parkplatz]]
 
 
 
==Quelle==
 
*Magistrat Salzburg
 
  
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[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
[[Kategorie:Verkehr]]
 
[[Kategorie:Verkehr]]
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[[Kategorie:Parkplatz]]

Aktuelle Version vom 9. November 2019, 14:48 Uhr

Das Parken von Fahrzeugen ist in vielen Städten und Orten des Bundeslandes Salzburg entweder kostenpflichtig oder nur zeitlich beschränkt möglich (Kurzparkzone).

Stadt Salzburg

Kurzparkzonen

Hauptartikel Kurzparkzonen in der Stadt Salzburg

Die Stadt Salzburg hat seit 1990 eine Reihe gebietsweiser gebührenpflichtiger Kurzparkzonen eingeführt. In der Regel sind werktags von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 19:00 Uhr Gebühren zu entrichten, die zulässige maximale Parkdauer beträgt drei Stunden. Am Samstag von 09:00 bis 16:00 Uhr fallen keine Gebühren an, die Kurzparkzone gilt allerdings trotzdem (Parkscheibe muss eingelegt werden). Neben den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gibt es auch gebührenfreie Kurzparkzonen. Im Stadtgebiet stehen etwa 6 000 Parkplätze zur Verfügung.

Die erforderliche Parkgebühr ist bei einem Parkscheinautomaten zu entrichten. Es kann die Parkgebühr mit Münzen oder mittels elektronischer Geldbörse (Quick-Funktion auf einer Bankomat-Karte) entrichtet werden. Die Überwachung erfolgt durch private Organe im Auftrag der Stadt Salzburg.

Parkleitsystem

Insgesamt 19 elektronisch-dynamischen Parkleitschilder sind in der Stadt Salzburg montiert, welche die Autofahrer im Minutentakt informieren, wie viele Plätze in welcher Garage der Altstadt noch frei sind.

Parkgaragen, Parkhäuser und Parkplätze

Quellen