Residenz: Unterschied zwischen den Versionen

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In der ''Residenzstadt'' der [[Fürsterzbischöfe]] bestehen zwei Residenzen: die [[Alte Residenz|Alte]] und die [[Neue Residenz]]. Den Höhepunkt der Residenzentwicklung erleben die [[Stadt Salzburg]] und Fürsterzbischof [[Wolf Dietrich von Raitenau]] um 1600.
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Version vom 12. März 2018, 12:34 Uhr

Eine Residenz ist der Sitz eines Fürsten oder Bischofes.

Wortherkunft

Die ethymologische Ableitung Residenz ist vom mittellateinischen residentia entlehnt von lateinischen resideo, ere, übersetzt 'sitzen, sitzen bleiben, verweilen'; Residenz bezeichnet also einen fürstlichen Wohnsitz ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Fürst seine institutionelle Reiseherrschaft aufgegeben hat;

Begriff

Dem Begriff werden zwei mögliche Inhalte zugeordnet:

  • Sitz eines regierenden Fürsten oder Bischofes.
  • Hauptstadt eines Landes

Salzburg

In der Residenzstadt der Fürsterzbischöfe bestehen zwei Residenzen:

Den Höhepunkt der Residenzentwicklung erleben die Stadt Salzburg und Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau um 1600.

Quelle