Ehrenbecher: Unterschied zwischen den Versionen
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§ 14 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.</ref>); | § 14 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.</ref>); | ||
*der [[Wirtschaftskammer Salzburg]]. | *der [[Wirtschaftskammer Salzburg]]. | ||
Version vom 4. März 2016, 07:52 Uhr
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Begriffsklärung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Ehrenbecher werden von verschiedenen Organisationen vergeben. Zu nennen sind etwa
- der Ehrenbecher des Landes Salzburg,
- der Ehrenbecher der Stadt Salzburg und
- der Johann-Michael-Haydn-Ehrenbecher.
Weitere Ehrenbecher gibt es bei
- etlichen Gemeinden, zB Bürmoos, Faistenau, Golling, Kaprun, Lamprechtshausen, Leogang, Saalbach, Sankt Gilgen, Sankt Koloman, Sankt Martin am Tennengebirge, Strobl, Stuhlfelden, Wals-Siezenheim (die Salzburger Gemeindeordnung sieht vor, dass für hervorragende Leistungen, die für die Gemeinde von Bedeutung sind, oder ausnahmsweise auch für die außerordentliche Förderung solcher Leistungen durch Beschluss der Gemeindevertretung eine sichtbare Auszeichnung, wie Ehrenring, Ehrendiplom oder eben Ehrenbecher, verliehen werden kann[1]);
- der Wirtschaftskammer Salzburg.
Fußnoten
- ↑ [http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Suchworte=ehrenbecher&Position=1 § 14 der Salzburger Gemeindeordnung 1994.