Pilzsuche: Unterschied zwischen den Versionen
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* Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf muss von der [[Bezirkshauptmannschaft]] bewilligt werden und eine Zustimmung des Grundbesitzers muss vorliegen. | * Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf muss von der [[Bezirkshauptmannschaft]] bewilligt werden und eine Zustimmung des Grundbesitzers muss vorliegen. | ||
* In den Monaten Juli und August ist das Schwammerlpflücken von 7 Uhr bis 19 Uhr, in den übrigen Monaten nur von 7 Uhr bis 17 Uhr erlaubt. | * In den Monaten Juli und August ist das Schwammerlpflücken von 7 Uhr bis 19 Uhr, in den übrigen Monaten nur von 7 Uhr bis 17 Uhr erlaubt. | ||
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| + | In einzelnen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, wie etwa Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten im [[Nationalpark Hohe Tauern]], ist das Schwammerlsuchen überhaupt nicht gestattet. | ||
Wer gegen diese Salzburger Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 14.600 Euro rechnen. Außerdem muss die gesamte Sammelausbeute abgegeben werden. | Wer gegen diese Salzburger Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 14.600 Euro rechnen. Außerdem muss die gesamte Sammelausbeute abgegeben werden. | ||
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Mitarbeiter der [[Salzburger Berg- und Naturwacht]] sowie Jagd- und Forstschutzorgane sind zu Kontrollen berechtigt. | Mitarbeiter der [[Salzburger Berg- und Naturwacht]] sowie Jagd- und Forstschutzorgane sind zu Kontrollen berechtigt. | ||
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* {{Quelle LN|11. August 2011}} | * {{Quelle LN|11. August 2011}} | ||
| + | * [[Salzburger Landeskorrespondenz]] vom [http://service.salzburg.gv.at/lkorrj/Index?cmd=detail_ind&nachrid=55066 29. Juli 2015] | ||
[[Kategorie:Pilze]] | [[Kategorie:Pilze]] | ||
[[Kategorie:Kultur und Bildung]] | [[Kategorie:Kultur und Bildung]] | ||
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Version vom 30. Juli 2015, 08:47 Uhr
Pilzesuchen, umgangssprachlich auch als Schwammerlsuchen bezeichnet, ist eine beliebte Sommerbeschäftigung bei Einheimischen wie bei Gästen.
Allgemeines
Lag bis vor etwa zehn bis 15 Jahren die Nachfrage nach Pilzen in Städten noch etwas brach darnieder, so erfreuen sie sich seither immer größerer Beliebtheit. Auch gastronomische Betriebe entdeckten die Pilze als neue saisonale Renner und die Nachfrage stieg. Dies brachte nur heimische Sammler auf den (Geld)Geschmack, sondern auch Ausländer. Bekannt wurden mittlerweile die italienischen Pilzesammler in Kärnten und Osttirol, die in Scharen einfallen und die Wälder kahl sammeln.
Daher mussten vergessene gesetzliche Bestimmungen wieder den Pilzesammlern in Erinnerung gebracht und strenger überwacht werden.
Pilzesammel-Regeln
- In Salzburg dürfen Privatpersonen pro Person und Tag nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze sammeln.
- Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf muss von der Bezirkshauptmannschaft bewilligt werden und eine Zustimmung des Grundbesitzers muss vorliegen.
- In den Monaten Juli und August ist das Schwammerlpflücken von 7 Uhr bis 19 Uhr, in den übrigen Monaten nur von 7 Uhr bis 17 Uhr erlaubt.
In einzelnen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, wie etwa Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten im Nationalpark Hohe Tauern, ist das Schwammerlsuchen überhaupt nicht gestattet.
Wer gegen diese Salzburger Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 14.600 Euro rechnen. Außerdem muss die gesamte Sammelausbeute abgegeben werden.
Kontrolle
Mitarbeiter der Salzburger Berg- und Naturwacht sowie Jagd- und Forstschutzorgane sind zu Kontrollen berechtigt.
Quellen
- "Salzburger Woche", Ausgabe "Lungauer Nachrichten", 11. August 2011