Pilzsuche

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Pilzsuche oder Schwammerlsuche, wie es in Österreich und Bayern umgangssprachlich bezeichnet wird, ist eine beliebte Sommerbeschäftigung der Menschen nicht nur im Bundesland Salzburg.

Allgemeines

Lag bis Anfang des ersten Jahrzehnts des 21. Jahrhunderts die Nachfrage nach Pilzen in Städten noch brach darnieder, so erfreuen sie sich seither immer größerer Beliebtheit. Auch gastronomische Betriebe entdeckten die Pilze als neue saisonale Renner und die Nachfrage stieg. Dies brachte nicht nur heimische Sammler auf den (Geld)Geschmack, sondern auch Ausländer. Bekannt wurden mittlerweile die italienischen Pilzesammler in Kärnten und Osttirol, die in Scharen einfallen und die Wälder kahl sammeln.

Daher mussten vergessene gesetzliche Bestimmungen wieder den Pilzesammlern in Erinnerung gebracht und strenger überwacht werden.

Regeln für das Sammeln von Pilzen

  • In Salzburg dürfen Privatpersonen pro Person und Tag nicht mehr als zwei Kilogramm Pilze sammeln.
  • Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf muss von der Bezirkshauptmannschaft bewilligt werden und eine Zustimmung des Grundbesitzers muss vorliegen.
  • In den Monaten Juli und August ist das Schwammerlpflücken von 7 Uhr bis 19 Uhr, in den übrigen Monaten nur von 7 Uhr bis 17 Uhr erlaubt.

In einzelnen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten, wie etwa Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten im Nationalpark Hohe Tauern, ist das Schwammerlsuchen überhaupt nicht gestattet.

Wer größere Mengen an Pilzen sammeln oder diese verkaufen möchte, braucht die Genehmigung des Grundeigentümers und der Naturschutzbehörde. Was passiert, wenn ein Schwammerlsucher mit einer zu großen Menge erwischt wird? "Die Ausrede, dass man es nicht gewusst hat, gilt nicht. Die meisten wissen ohnehin Bescheid und es trifft genau so viele Einheimische wie Touristen", weiß Alexander Leitner, Leiter der Salzburger Berg- und Naturwacht. Die Pilze werden jedenfalls beschlagnahmt. Alle, nicht, nur jene, die über die erlaubte Menge hinaus gesammelt wurden. Die Raffgier wird mit einer Anzeige geahndet. Dabei droht theoretisch eine Geldstrafe bis zu 14.000 Euro. Wer gegen diese Salzburger Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 14.600 Euro rechnen. Außerdem muss die gesamte Sammelausbeute abgegeben werden.

Die beliebtesten Ausreden

Die Ausreden kennt Alexander Leitner am allerbesten. Die bekannten Klassiker, wenn jemand mit mehr als der erlaubten Menge erwischt wird:

Habe ich nicht gewusst.
Ich bin mit dem Waldbesitzer verwandt.
Meine Frau ist noch weiter oben, die kommt gleich.

Doch diese, wie auch andere Ausreden, schützen die Sammler nicht vor Konsequenzen.

Kontrolle

Mitarbeiter der Salzburger Berg- und Naturwacht sowie Jagd- und Forstschutzorgane sind speziell ausgebildet, dürfen Sammler anhalten, Daten aufnehmen, aber auch zum Beispiel den Rucksack durchsuchen.

Weblink

Quellen