Ärztekammer für Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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==Adresse== | ==Adresse== | ||
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:5020 Salzburg | :5020 Salzburg | ||
:Telefon: 0662 - 87 13 27-0 | :Telefon: 0662 - 87 13 27-0 | ||
==Quellen== | ==Quellen== | ||
| − | *Homepage Ärztekammer | + | *Homepage der Ärztekammer |
*Rechtsinformationssystem | *Rechtsinformationssystem | ||
Version vom 10. August 2014, 09:27 Uhr
Die Ärztekammer für Salzburg ist die Standesvertretung aller im Bundesland Salzburg tätigen Ärzte.
Allgemeines
Die Ärztekammer für Salzburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und durch das Ärztegesetz von 1998 dazu ermächtigt, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärzte wahrzunehmen und zu fördern sowie für die Wahrung des Berufsansehens und der Berufspflichten der Ärzte zu sorgen.
Zu den Aufgaben der Ärztekammer gehört es, den Behörden Vorschläge in Bereichen des Gesundheitswesens zu unterbreiten und ihnen mit Gutachten und Berichten in der Entscheidungsfindung weiterzuhelfen. Innerhalb der Ärzteschaft vermittelt die Kammer in Streitfällen zwischen Kammerangehörigen. Sie regelt aber auch die Verträge der Ärzte mit den Krankenkassen, sowie die Kollektivverträge. In ihrer Verantwortung gegenüber den medizinischen Ausbildungsstätten nimmt die Ärztekammer auch die Aufgabe der Qualitätssicherung wahr, indem sie diese Ausbildungsstätten regelmäßig besucht.
Organisation
Präsidium
Die Ärztekammer für Salzburg wird geleitet von einem Präsidium, an dessen Spitze der Präsident die Kammer nach außen vertritt. Ihm zur Seite stehen drei Vizepräsidenten.
- Präsident: Dr. Karl Forstner
- 1. Vizepräsident: Dr. Walter Arnberger
- 2. Vizepräsident: Dr. Jörg Hutter
Kammervorstand
Der Vorstand der Ärztekammer für Salzburg ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Durchführung der vom Gesetz übertragenen Aufgaben und die Durchführung der Beschlüsse der Vollversammlung verantwortlich. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus:
- dem Präsidenten,
- den Kurienobmännern und deren Stellvertretern,
- dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds und
- sechs von der Kurienversammlung gewählten Kammerräten.
Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Ärztekammer für Salzburg. Sie besteht aus 34 gewählten Kammerräten und tritt zwei Mal pro Jahr − wenn notwendig, auch öfter − zusammen. Sowohl der Vorstand als auch das Präsidium und alle anderen Organe sind an die Beschlüsse der Vollversammlung gebunden.
Kurienversammlung
Von den Mitgliedern der beiden Kurien der angestellten Ärzte und der niedergelassenen Ärzte werden je drei Kammerräte gewählt, welche für die Dauer der Funktionsperiode der Vollversammlung die Kurienversammlung bilden. Die beiden Kurienobmänner sind gleichzeitig auch Vizepräsidenten der Ärztekammer.
Ehemalige Präsidenten
- 1893 – 1894: Dismas Kuhn
- …
- …
- …
- um 1950: Hans Wimberger
- um 1955: Franz Schuchter
- 1958 – 1970: Karl Heyrowsky
…
- 19xx – 1980: Franz Xaver Griessner
- 1980 – 2007: Reiner Brettenthaler
Adresse
- Faberstraße 10
- 5020 Salzburg
- Telefon: 0662 - 87 13 27-0
Quellen
- Homepage der Ärztekammer
- Rechtsinformationssystem