Europaschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. Dezember 2012, 21:09 Uhr
Europaschutzgebiete sind durch Verordnung der Salzburger Landesregierung bestimmte Schutzgebiete im Sinne von Richtlinien der Europäischen Union.
Definition
Europaschutzgebiete sind[1]
- Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (d.h. Bedeutung für die Europäischen Union), die in die Liste nach der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union eingetragen sind;
- Vogelschutzgebiete nach der sogenannten Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
Schutzziele sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume.
Bestehende Europaschutzgebiete
Im Bundesland Salzburg bestehen folgende Europaschutzgebiete:[2]
- Europaschutzgebiet Entrische Kirche
- Europaschutzgebiet Zinkenbach-Karlgraben
- Landschafts- und Europaschutzgebiet Seetaler See
- Landschafts- und Europaschutzgebiet Untersberg-Vorland
- Natur- und Europaschutzgebiet Bürmooser Moor
- Natur- und Europaschutzgebiet Gerzkopf
- Natur- und Europaschutzgebiet Kalkhochalpen
- Natur- und Europaschutzgebiet Nordmoor am Mattsee
- Natur- und Europaschutzgebiet Obertauern-Hundsfeldmoor
- Natur- und Europaschutzgebiet Oichten-Riede
- Natur- und Europaschutzgebiet Rotmoos-Käfertal
- Natur- und Europaschutzgebiet Schwarzbergklamm
- Natur- und Europaschutzgebiet Sieben Möser-Gerlosplatte
- Natur- und Europaschutzgebiet Tauglgries
- Natur- und Europaschutzgebiet Überlingmoore
- Natur- und Europaschutzgebiet Wallersee-Wenger Moor
- Natur- und Europaschutzgebiet Weidmoos
- Natur- und Europaschutzgebiet Winklmoos
Wild-Europaschutzgebiete
Es gibt auch Wild-Europaschutzgebiete[3], deren Schutzziele die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter Wildarten im Sinne der oben genannten Richtlinien ist. Rechtsgrundlage ist hier das Salzburger Jagdgesetz.[4]
- Wild-Europaschutzgebiet Dürrnbachhorn
- Wild-Europaschutzgebiet Gernfilzen-Bannwald
- Wild-Europaschutzgebiet Hochgimpling
- Wild-Europaschutzgebiet Joching
- Wild-Europaschutzgebiet Kematen
- Wild-Europaschutzgebiet Klemmerich
- Wild-Europaschutzgebiet Martinsbichl
Quellen
- ↑ § 5 Z 10 (und § 22a) des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999.
- ↑ Salzburger Europaschutzgebiete im österreichischen Rechtsinformationssystem (abgefragt Ende 2012).
- ↑ Salzburger Wild-Europaschutzgebiete im österreichischen Rechtsinformationssystem (abgefragt Ende 2012).
- ↑ §§ 100a und 108a des Jagdgesetzes 1993.