Europaschutzgebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Dezember 2012, 21:09 Uhr

Europaschutzgebiete sind durch Verordnung der Salzburger Landesregierung bestimmte Schutzgebiete im Sinne von Richtlinien der Europäischen Union.

Definition

Europaschutzgebiete sind[1]

  • Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (d.h. Bedeutung für die Europäischen Union), die in die Liste nach der sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union eingetragen sind;
  • Vogelschutzgebiete nach der sogenannten Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

Schutzziele sind die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume.

Bestehende Europaschutzgebiete

Im Bundesland Salzburg bestehen folgende Europaschutzgebiete:[2]

Wild-Europaschutzgebiete

Es gibt auch Wild-Europaschutzgebiete[3], deren Schutzziele die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes bestimmter Wildarten im Sinne der oben genannten Richtlinien ist. Rechtsgrundlage ist hier das Salzburger Jagdgesetz.[4]

Quellen