Immaterielles UNESCO-Kulturerbe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. September 2021, 09:23 Uhr
Zum immateriellen UNESCO-Kulturerbe zählen Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes verstehen.
Allgemeines
Somit werden unter diesem Begriff auch die Instrumente, Objekte und kulturellen Räume, die mit dem jeweiligen immateriellen Kulturerbe in Zusammenhang stehen, erfasst. Es wird in fünf Bereiche definiert, deren Übergänge fließend sind:
- Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes
- Darstellende Künste
- Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
- Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum
- Traditionelle Handwerkstechniken
Kennzeichen eines immateriellen Kulturerbes ist, dass es von einer Generation an die nächste weitergegeben, fortwährend neu gestaltet wird und den Gemeinschaften ein Gefühl von Identität und Kontinuität vermittelt.
Immaterielles Kulturerbe in Salzburg
- Aberseer Schleuniger
- Dürrnberger Schwerttanz
- Gasteiner Perchten
- Heilwissen der Pinzgauer und Pinzgauerinnen
- Hundstoa-Ranggeln
- Karfreitagsratschen
- Klöppelei in Salzburg
- Pinzgauer Tresterertanz
- Die Spielpraxis des Salzburger Marionettentheaters
- Salzburger Festschützenwesen
- Samsontragen im Lungau und Bezirk Murau
- Stille Nacht - das Lied zur Weihnacht
- Viehumtragen
- Vereinigte zu Tamsweg
Länderübergreifende Bräuche
Daneben hat Salzburg auch Anteil an folgendem über mehrere Bundesländer bzw. Länder verteilten Brauchtum:
- Aperschnalzen im historischen Rupertiwinkel
- Apothekeneigene Hausspezialitäten: das Wissen um ihre Herstellung und die dazu erforderlichen Gerätschaften;
- Falknerei: die Kunst, mit Greifvögeln zu jagen;
- Köhlerei: Handwerkstechnik aus dem bäuerlichen Umfeld, die der Erzeugung von Holzkohle dient;
- Märchenerzählen: die Kunst, die Menschen mit Geschichten auf spielerische und geistig anregende Weise zu unterhalten;
- Österreichische Volkstanzbewegung.
Siehe auch
Weblinks
Quellen
- Salzburger Nachrichten
- immaterielleskulturerbe, abgefragt am 15. November 2016
- www.unesco.at