Georg Lienbacher (Jurist): Unterschied zwischen den Versionen
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Er bekleidet zahlreiche akademische und wissenschaftliche Funktionen und ist Verfasser zahlreicher öffentlich-rechtlicher Publikationen. | Er bekleidet zahlreiche akademische und wissenschaftliche Funktionen und ist Verfasser zahlreicher öffentlich-rechtlicher Publikationen. | ||
Version vom 20. März 2010, 04:52 Uhr
Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher (* 21. Februar 1961 Hallein) ist Jurist, Universitätsprofessor und ehemaliger Sektionsleiter im Bundeskanzleramt.
Leben
Georg Lienbacher absolvierte das humanistische Missions-Privatgymnasium St. Rupert in Bischofshofen-Kreuzberg, studierte Rechtswissenschaft (1985 Promotion), Politikwissenschaft und Publizistik an der Universität Salzburg und schlug die Universitätslaufbahn ein.
Die Stationen seiner Universitätslaufbahn waren
- 1983 bis 2003 Studienassistent, Vertragsassistent und Universitätsassistent an der Universität Salzburg, unterbrochen durch:
- 1990/91 Tätigkeit im Bundeskanzleramt als Referent im Verfassungsdienst und als Sekretär des Bundesministers für Föderalismus und Verwaltungsreform;
- 2001 Habilitation in den Fächern Verfassungs- und Verwaltungsrecht einschließlich ihrer Bezüge zum Europarecht mit der Schrift „Kompetenzverteilung im Bundesstaat - Strukturprobleme dargestellt am Beispiel des Grundverkehrs“ und Ernennung zum außerordentlichen Universitätsprofessor an der Universität Salzburg;
- 2003 Universitätsprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien.
Von 2005 bis 2010 war Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher Leiter der Sektion Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt.
Er bekleidet zahlreiche akademische und wissenschaftliche Funktionen und ist Verfasser zahlreicher öffentlich-rechtlicher Publikationen.