In Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 hatten sich die deutschen Fürsten verpflichtet, in ihren Ländern landständische Verfassungen zu erlassen. Diese Verpflichtung für Salzburg zu erfüllen war Kaiser [[Franz I.]] bereit. Allerdings wurde erwogen, die Hohe Salzburger Landschaft mit denen des Landes [[Oberösterreich|Österreich ob der Enns]], mit denen Salzburg ohnedies eine gemeinsame Landesregierung hatte, zu vereinigen. In der Folge kam es nur mehr zu einer Versammlung eines Landschaftsausschusses am [[18. April]] [[1827]], der sich einhellig für eigene eine Hohe Salzburger Landschaft aussprach. Da aber die Angelegenheit von der obderennsischen Landesregierung verschleppt wurde, war die Frage noch ungelöst, als sie im Jahr 1848 von dem Advokaten [[Alois Fischer]] wiederbelebt wurde. | In Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 hatten sich die deutschen Fürsten verpflichtet, in ihren Ländern landständische Verfassungen zu erlassen. Diese Verpflichtung für Salzburg zu erfüllen war Kaiser [[Franz I.]] bereit. Allerdings wurde erwogen, die Hohe Salzburger Landschaft mit denen des Landes [[Oberösterreich|Österreich ob der Enns]], mit denen Salzburg ohnedies eine gemeinsame Landesregierung hatte, zu vereinigen. In der Folge kam es nur mehr zu einer Versammlung eines Landschaftsausschusses am [[18. April]] [[1827]], der sich einhellig für eigene eine Hohe Salzburger Landschaft aussprach. Da aber die Angelegenheit von der obderennsischen Landesregierung verschleppt wurde, war die Frage noch ungelöst, als sie im Jahr 1848 von dem Advokaten [[Alois Fischer]] wiederbelebt wurde. |