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Textersetzung - „Salzburger Landstände“ durch „Hohe Salzburger Landschaft“
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Nach dem Anschluss [[1816]] an das [[Österreich|Kaisertum Österreich]] wurde eine neuerliche Einrichtung der Hohen Salzburger Landschaft ins Auge gefasst. Die Zahl der 1811 in der Adelsmatrikel eingetragenen Familien hatte sich mittlerweile beträchtlich vermindert. [[1819]] konnten nur noch 31 Angehörige des landtäfeligen Ritterstandes mit Wohnort namhaft gemacht werden; von neun wusste man nicht den Aufenthaltsort und von weiteren 30 nicht einmal, ob sie noch lebten.
 
Nach dem Anschluss [[1816]] an das [[Österreich|Kaisertum Österreich]] wurde eine neuerliche Einrichtung der Hohen Salzburger Landschaft ins Auge gefasst. Die Zahl der 1811 in der Adelsmatrikel eingetragenen Familien hatte sich mittlerweile beträchtlich vermindert. [[1819]] konnten nur noch 31 Angehörige des landtäfeligen Ritterstandes mit Wohnort namhaft gemacht werden; von neun wusste man nicht den Aufenthaltsort und von weiteren 30 nicht einmal, ob sie noch lebten.
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In Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 hatten sich die deutschen Fürsten verpflichtet, in ihren Ländern landständische Verfassungen zu erlassen. Diese Verpflichtung für Salzburg zu erfüllen war Kaiser  [[Franz I.]] bereit. Allerdings wurde erwogen, die Salzburger Landstände mit denen des Landes [[Oberösterreich|Österreich ob der Enns]], mit denen Salzburg ohnedies eine gemeinsame Landesregierung hatte, zu vereinigen. In der Folge kam es nur mehr zu einer Versammlung eines Landschaftsausschusses am [[18. April]] [[1827]], der sich einhellig für eigene eine Hohe Salzburger Landschaft aussprach. Da aber die Angelegenheit von der obderennsischen Landesregierung verschleppt wurde, war die Frage noch ungelöst, als sie im Jahr 1848 von dem Advokaten [[Alois Fischer]] wiederbelebt wurde.
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In Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 hatten sich die deutschen Fürsten verpflichtet, in ihren Ländern landständische Verfassungen zu erlassen. Diese Verpflichtung für Salzburg zu erfüllen war Kaiser  [[Franz I.]] bereit. Allerdings wurde erwogen, die Hohe Salzburger Landschaft mit denen des Landes [[Oberösterreich|Österreich ob der Enns]], mit denen Salzburg ohnedies eine gemeinsame Landesregierung hatte, zu vereinigen. In der Folge kam es nur mehr zu einer Versammlung eines Landschaftsausschusses am [[18. April]] [[1827]], der sich einhellig für eigene eine Hohe Salzburger Landschaft aussprach. Da aber die Angelegenheit von der obderennsischen Landesregierung verschleppt wurde, war die Frage noch ungelöst, als sie im Jahr 1848 von dem Advokaten [[Alois Fischer]] wiederbelebt wurde.
    
Da zur Zeit des Absolutismus nicht der Bestand einer eigenen Landesregierung, die ja nur eine landesfürstliche Verwaltungsbehörde war, sondern ua. die Existenz von Landständen ein Merkmal der Selbstständigkeit eines österreichischen Erblandes war, blieb damit auch die Frage der staatsrechtlichen Eigenständigkeit des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] mehr als 30 Jahre lang in Schwebe.
 
Da zur Zeit des Absolutismus nicht der Bestand einer eigenen Landesregierung, die ja nur eine landesfürstliche Verwaltungsbehörde war, sondern ua. die Existenz von Landständen ein Merkmal der Selbstständigkeit eines österreichischen Erblandes war, blieb damit auch die Frage der staatsrechtlichen Eigenständigkeit des [[Herzogtum Salzburg|Herzogtums Salzburg]] mehr als 30 Jahre lang in Schwebe.