Als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] ist der Magistrat Salzburg für das Gebiet der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d.h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig.
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Als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] ist der Magistrat Salzburg für das Gebiet der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d. h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig.