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==== Stadt mit eigenem Statut ====
 
==== Stadt mit eigenem Statut ====
Die Stadt Salzburg ist seit [[1850]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 Österreichische Nationalbibliothek/[[LGBl]] Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne der Bundesverfassung (Artikel 116 des Bundes-Verfassungsgesetzes) und der Landesverfassung (Artikel 51 des [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landes-Verfassungsgesetzes 1999]]) eine Stadt mit eigenem Statut (Statutarstadt). Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, [[LGBl]] Nr 47/1966, in der geltenden Fassung)]</ref>
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Die Stadt Salzburg ist seit [[1850]]<ref>[http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1850&page=697&size=45 [[LGBl]] Nr 322/1850 Erlass des Statthalters vom 15. Juni 1850, Gemeindeordnung für die Stadt Salzburg, Seite 542 ff]</ref> sowie im Sinne der Bundesverfassung (Artikel 116 des Bundes-Verfassungsgesetzes) und der Landesverfassung (Artikel 51 des [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landes-Verfassungsgesetzes 1999]]) eine Stadt mit eigenem Statut (Statutarstadt). Die rechtliche Stellung der Stadt ergibt sich aus dem Salzburger Stadtrecht.<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 Salzburger Stadtrecht 1966, [[LGBl]] Nr 47/1966, in der geltenden Fassung)]</ref>
    
Eine Stadt mit eigenem Statut ist [[Gemeinde]] und zugleich [[Politische Gliederung des Bundeslandes Salzburg|politischer Bezirk]]. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.  
 
Eine Stadt mit eigenem Statut ist [[Gemeinde]] und zugleich [[Politische Gliederung des Bundeslandes Salzburg|politischer Bezirk]]. Sie hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.  
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: Personenstandsregister; Einwohnermeldewesen; allgemeine politische Wahlen; Markt-, Veterinär- und Gesundheitsamt; Amt für öffentliche Ordnung
 
: Personenstandsregister; Einwohnermeldewesen; allgemeine politische Wahlen; Markt-, Veterinär- und Gesundheitsamt; Amt für öffentliche Ordnung
 
==== Anstalten und Betriebe ====
 
==== Anstalten und Betriebe ====
Einrichtungen, die sich ihrer Natur nach dazu eignen, denen jedoch nicht die Eigenschaft als Unternehmung zuerkannt wurde, können durch Beschluss des Gemeinderates als städtische Anstalten oder Betriebe geführt werden.
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Einrichtungen, die sich ihrer Natur nach dazu eignen, denen jedoch nicht die Eigenschaft als Unternehmung zuerkannt wurde, können durch Beschluss des Gemeinderates als städtische Anstalten oder Betriebe geführt werden,
: zB alle Seniorenheime der Stadt Salzburg, [[Stadtbibliothek]], [[Salzburger Stadtarchiv|Stadtarchiv]], [[Stadtgalerie]],  
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: zB alle Seniorenheime der Stadt Salzburg, [[Stadtbibliothek]], [[Salzburger Stadtarchiv|Stadtarchiv]], [[Stadtgalerie]].  
    
Die Stadt darf erwerbswirtschaftliche Unternehmungen nur errichten und betreiben, wenn dies im öffentlichen Interesse gelegen ist und wenn die Unternehmungen nach Art und Umfang unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Bedarf und zur Leistungsfähigkeit der Stadt stehen. Die Eigenschaft als Unternehmung wird vom Gemeinderat zuerkannt. Er kann hierbei bestimmen, dass die Unternehmungen als Sondervermögen der Stadt zu führen sind; Rechtspersönlichkeit kommt ihnen nicht zu. Die Unternehmungen sind nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.
 
Die Stadt darf erwerbswirtschaftliche Unternehmungen nur errichten und betreiben, wenn dies im öffentlichen Interesse gelegen ist und wenn die Unternehmungen nach Art und Umfang unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in einem angemessenen Verhältnis zum voraussichtlichen Bedarf und zur Leistungsfähigkeit der Stadt stehen. Die Eigenschaft als Unternehmung wird vom Gemeinderat zuerkannt. Er kann hierbei bestimmen, dass die Unternehmungen als Sondervermögen der Stadt zu führen sind; Rechtspersönlichkeit kommt ihnen nicht zu. Die Unternehmungen sind nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.
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Der Magistrat gliedert sich in Abteilungen, auf die die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt werden. Nach Bedarf können die Abteilungen (Dienststellen) auch in Ämter und Amtsstellen untergliedert werden.
 
Der Magistrat gliedert sich in Abteilungen, auf die die Geschäfte nach ihrem Gegenstand und ihrem sachlichen Zusammenhang aufgeteilt werden. Nach Bedarf können die Abteilungen (Dienststellen) auch in Ämter und Amtsstellen untergliedert werden.
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* [[Magistratsdirektion)]] (MD)
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* [[Magistratsdirektion]] (MD)
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* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 1 (Allgemeine und Bezirksverwaltun)|Abteilung 1 (Allgemeine und Bezirksverwaltung)]]
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* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 1 (Allgemeine und Bezirksverwaltung)|Abteilung 1 (Allgemeine und Bezirksverwaltung)]]
 
* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 2 (Kultur, Bildung und Wissen)|Abteilung 2 (Kultur, Bildung und Wissen)]]
 
* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 2 (Kultur, Bildung und Wissen)|Abteilung 2 (Kultur, Bildung und Wissen)]]
 
* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 3 (Soziales)|Abteilung 3 (Soziales)]]
 
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* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde)|Abteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde)]]
 
* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde)|Abteilung 5 (Raumplanung und Baubehörde)]]
 
* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 6 (Bauwesen)|Abteilung 6 (Bauwesen)]]
 
* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 6 (Bauwesen)|Abteilung 6 (Bauwesen)]]
* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 7 (Betriebe|Abteilung 7 (Betriebe)]]
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* [[Magistrat Salzburg, Abteilung 7 (Betriebe)|Abteilung 7 (Betriebe)]]
    
* [[Kontrollamt der Stadt Salzburg|Kontrollamt]]
 
* [[Kontrollamt der Stadt Salzburg|Kontrollamt]]
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: ''E-Mail: [mailto:post@stadt-salzburg.at post@stadt-salzburg.at]''
 
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Der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg ist zu großen Teilen im [[Schloss Mirabell]] am [[Mirabellplatz]] untergebracht. Neben diesem Amtsitz sind einzelne Abteilungen auch in anderen [[Amtsgebäude der Stadt Salzburg|Amtsgebäuden]] untergebracht; zB in der [[Schwarzstraße]], der [[Faberstraße]] oder der [[Auerspergstraße]], im [[Kieselgebäude]] und am [[Kranzlmarkt]].
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Der Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg ist zu großen Teilen im [[Schloss Mirabell]] am Mirabellplatz untergebracht. Neben diesem Amtssitz sind einzelne Abteilungen auch in anderen [[Amtsgebäude der Stadt Salzburg|Amtsgebäuden]] untergebracht; zB in der [[Schwarzstraße]], der [[Faberstraße]] oder der [[Auerspergstraße]], im [[Kieselgebäude]] und am [[Kranzlmarkt]].
    
== Mitarbeiter ==
 
== Mitarbeiter ==
Die rund 3&nbsp;000 Mitarbeiter im Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg sind entweder Magistratsbeamte oder Magistratsvertragsbedienstete, die entweder in der Hoheitsverwaltung oder in der Privatwirtschaftsverwaltung tätig sind. Der Magistrat wird vom [[Magistratsdirektor der Stadt Salzburg|Magistratsdirektor]] geleitet. Mit etwa 250 Berufsbildern ist die Salzburger Stadtverwaltung einer der größten und vielfältigen Arbeitgeber in der Landeshauptstadt.
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Die rund 3&nbsp;000 Mitarbeiter im Magistrat der Landeshauptstadt Salzburg sind entweder Magistratsbeamte oder Magistratsvertragsbedienstete, die entweder in der Hoheitsverwaltung oder in der Privatwirtschaftsverwaltung tätig sind. Der Magistrat wird vom [[Magistratsdirektor der Stadt Salzburg|Magistratsdirektor]] geleitet. Mit etwa 250 Berufsbildern ist die Salzburger Stadtverwaltung einer der größten und vielfältigsten Arbeitgeber in der Landeshauptstadt.
    
== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
{{Homepage|http://www.stadt-salzburg.at}}
 
{{Homepage|http://www.stadt-salzburg.at}}
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* [https://www.stadt-salzburg.at/internet/service/kundmachungen/amtsblaetter/amtsblatt_index_geschaeftseinteilung_de_455935.htm?redirect=404 Geschäftseinteilung des Magistrats Salzburg, bisherige Jahrgänge seit 2002] (jährlich neu verlautbart)
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** Geschäftseinteilung des Magistrats Salzburg, [[Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg]], [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_folge_6a_2017_index_2017_-_april_2018.pdf Folge 6a/2018]
 
* [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/magistratsgeschaeftsordnung__-_inkl__107__ergaenzu.pdf Geschäftsordnung des Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg, MGO 2007 (geltende Fassung)]
 
* [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/magistratsgeschaeftsordnung__-_inkl__107__ergaenzu.pdf Geschäftsordnung des Magistrats der Landeshauptstadt Salzburg, MGO 2007 (geltende Fassung)]
* Geschäftseinteilung des Magistrats Salzburg, [[Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg]], [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_folge_6a_2017_index_2017_-_april_2018.pdf Folge 6a/2018] (jährlich neu verlautbart)
      
== Quellen ==
 
== Quellen ==
 
* Geschäftseinteilung des Magistrats Salzburg, [[Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg]], [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_folge_6a_2017_index_2017_-_april_2018.pdf Folge 6a/2018]
 
* Geschäftseinteilung des Magistrats Salzburg, [[Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg]], [https://www.stadt-salzburg.at/pdf/amtsblatt_folge_6a_2017_index_2017_-_april_2018.pdf Folge 6a/2018]
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 [[Salzburger Stadtrecht]] 1966, [[LGBl]] Nr 47/1966, in der geltenden Fassung]</ref>
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* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000140 [[Salzburger Stadtrecht]] 1966, [[LGBl]] Nr 47/1966, in der geltenden Fassung]
 
{{Homepage|http://www.stadt-salzburg.at}}
 
{{Homepage|http://www.stadt-salzburg.at}}
 
* {{Quelle SW-SN|4. Februar 2011}}
 
* {{Quelle SW-SN|4. Februar 2011}}

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