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* vom [[6. April]] [[1861]] bis zum [[10. August]] [[1871]] [[Landtagsabgeordneter|Abgeordneter]] zum [[Salzburger Landtag]] (und zwar von 1861 bis 1867 für die Pinzgauer Märkte, von 1867 bis 1870 für die Pinzgauer Landgemeinden und 1870 bis 1871 für den Großgrundbesitz)
 
* vom [[6. April]] [[1861]] bis zum [[10. August]] [[1871]] [[Landtagsabgeordneter|Abgeordneter]] zum [[Salzburger Landtag]] (und zwar von 1861 bis 1867 für die Pinzgauer Märkte, von 1867 bis 1870 für die Pinzgauer Landgemeinden und 1870 bis 1871 für den Großgrundbesitz)
 
* vom [[29. April]] [[1861]] bis zum [[5. Juni]] [[1978]] (mit Unterbrechungen) für das [[Herzogtum Salzburg|Kronland Salzburg]] Mitglied des Abgeordnetenhauses,
 
* vom [[29. April]] [[1861]] bis zum [[5. Juni]] [[1978]] (mit Unterbrechungen) für das [[Herzogtum Salzburg|Kronland Salzburg]] Mitglied des Abgeordnetenhauses,
* vom [[8. April]] [[1879]] [[19. November]] [[1879]] Mitglied des Herrenhauses des Reichstages.
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* vom [[8. April]] [[1879]] bis zum [[19. November]] [[1879]] Mitglied des Herrenhauses des Reichstages.
    
Als Politiker vertrat Lasser eine liberale und zentralistische Haltung. Zu seinen Leistungen gehören (im Reichstag) die endgültige (weniger weitgehende) Fassung des von Hans Kudlich eingebrachten Gesetzes über die Aufhebung des bäuerlichen Untertänigkeitsverhältnisses (1848), als Justizminister die Schaffung (1862) der bis 1981 in Kraft gestandenen sogenannte „Lasser’schen Artikel“ (die eine Veröffentlichung von Mitteilungen über ein schwebendes Gerichtsverfahren verboten; RGBl. Nr. 8/1862) und als Innenminister eine liberale Wahlrechtsreform.
 
Als Politiker vertrat Lasser eine liberale und zentralistische Haltung. Zu seinen Leistungen gehören (im Reichstag) die endgültige (weniger weitgehende) Fassung des von Hans Kudlich eingebrachten Gesetzes über die Aufhebung des bäuerlichen Untertänigkeitsverhältnisses (1848), als Justizminister die Schaffung (1862) der bis 1981 in Kraft gestandenen sogenannte „Lasser’schen Artikel“ (die eine Veröffentlichung von Mitteilungen über ein schwebendes Gerichtsverfahren verboten; RGBl. Nr. 8/1862) und als Innenminister eine liberale Wahlrechtsreform.
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