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* '''Erbausfergen''' und '''Erbnauffergen''': Ab 1400 gibt es zwei Schiffsherrenrechte auf der Salzach, die vom Landesfürsten erworben wurden: Erste Klasse - nicht zu Schiff gehende Adelige (Erbausfergen) und zweite Klasse - selbst fahrende Bürgerliche (Erbnauffergen)<ref>Quelle [[Salzachschifffahrt]]</ref>. Siehe auch [[Erbausfergenamt]]
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* '''Erbausfergen''' und '''Erbnauffergen''': Ab 1400 gibt es zwei Schiffsherrenrechte auf der Salzach, die vom Landesfürsten verliehen wurden: Erste Klasse - nicht zu Schiff gehende Adelige (Erbausfergen) und zweite Klasse - selbst fahrende Bürgerliche (Erbnauffergen)<ref>Quelle [[Salzachschifffahrt]]</ref>. Siehe auch [[Erbausfergenamt]]
 
* '''Erbkämmerer'''  war das [[Salzburger Erbämter|erbliche Hofamt]] des Kämmerers --> siehe K (Kämmerer)
 
* '''Erbkämmerer'''  war das [[Salzburger Erbämter|erbliche Hofamt]] des Kämmerers --> siehe K (Kämmerer)
 
* '''Erblandmarschall'''  war das [[Salzburger Erbämter|erbliche Hofamt]] des Hofmarschalls --> siehe H (Hofmarschall)
 
* '''Erblandmarschall'''  war das [[Salzburger Erbämter|erbliche Hofamt]] des Hofmarschalls --> siehe H (Hofmarschall)