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Im Vertrag von Ried (1813) war die Grenzziehung zwischen Bayern und Österreich nur vage geregelt worden, nach massivem österreichischem Druck musste sich Bayern zum Vertrag von München ([[1816]]) bequemen.  
 
Im Vertrag von Ried (1813) war die Grenzziehung zwischen Bayern und Österreich nur vage geregelt worden, nach massivem österreichischem Druck musste sich Bayern zum Vertrag von München ([[1816]]) bequemen.  
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Am [[1. Mai]] 1816 kam Salzburg (mit einigen anderen Gebieten) daher endgültig zu Österreich. Mit dem [[Rupertiwinkel]] am linken Ufer der Salzach behielt Bayern nur das wirtschaftlich wertvolle Gebiet des Rupertiwinkels werden, und ebenfalls das nur kurz zu Salzburg gehörige [[Berchtesgadener Land]].
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Am [[1. Mai]] 1816 kam Salzburg (mit einigen anderen Gebieten) daher endgültig zu Österreich. Bayern behielt das wirtschaftlich wertvolle Gebiet des [[Rupertiwinkel]]s am linken Ufer der Salzach [[Benutzer:Scriptor|Scriptor]] 19:31, 7. Jul. 2012 (CEST)und ebenfalls das nur kurz zu Salzburg gehörige [[Berchtesgadener Land]].
    
Aus der Sicht der damaligen österreichischen Staatsdoktrin war dies im Wesentlichen die Wiederherstellung eines früheren (mit höherer Legitimität versehenen) Zustandes, sodass schon im Vertrag von München die Gebietsabtretung als „Rückgabe“ des 1809 abgetretenen Herzogtums Salzburg bezeichnet wurde.  
 
Aus der Sicht der damaligen österreichischen Staatsdoktrin war dies im Wesentlichen die Wiederherstellung eines früheren (mit höherer Legitimität versehenen) Zustandes, sodass schon im Vertrag von München die Gebietsabtretung als „Rückgabe“ des 1809 abgetretenen Herzogtums Salzburg bezeichnet wurde.  

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