Aus der Sicht der damaligen österreichischen Staatsdoktrin war dies im Wesentlichen die Wiederherstellung eines früheren (mit höherer Legitimität versehenen) Zustandes, sodass schon im Vertrag von München die Gebietsabtretung als „Rückgabe“ des 1809 abgetretenen Herzogtums Salzburg bezeichnet wurde. | Aus der Sicht der damaligen österreichischen Staatsdoktrin war dies im Wesentlichen die Wiederherstellung eines früheren (mit höherer Legitimität versehenen) Zustandes, sodass schon im Vertrag von München die Gebietsabtretung als „Rückgabe“ des 1809 abgetretenen Herzogtums Salzburg bezeichnet wurde. |