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| − | Die '''Ärztekammer für Salzburg''' ist die Standesvertretung aller im [[Bundesland Salzburg]] tätigen Ärzte. | + | Die '''Ärztekammer für Salzburg''' ist die Standesvertretung aller im [[Bundesland Salzburg]] tätigen Ärztinnen und Ärzte. |
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| | ==Allgemeines== | | ==Allgemeines== |
| − | Die Ärztekammer für Salzburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und durch das Ärztegesetz von [[1998]] dazu ermächtigt, ''die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärzte wahrzunehmen und zu fördern sowie für die Wahrung des Berufsansehens und der Berufspflichten der Ärzte zu sorgen.'' | + | Die Ärztekammer für Salzburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und durch das Ärztegesetz von 1998 dazu berufen, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Ärzte wahrzunehmen und zu fördern sowie für die Wahrung des Berufsansehens und der Berufspflichten der Ärzte zu sorgen. |
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| − | Zu den Aufgaben der Ärztekammer gehört es, den Behörden Vorschläge in Bereichen des Gesundheitswesens zu unterbreiten und deren Entscheidungsfindung mit Gutachten und Berichten zu unterstützen. Innerhalb der Ärzteschaft vermittelt die Kammer in Streitfällen zwischen Kammerangehörigen. Sie regelt aber auch die Verträge der Ärzte mit den Krankenkassen sowie die Kollektivverträge. In ihrer Verantwortung gegenüber den medizinischen Ausbildungsstätten nimmt die Ärztekammer auch die Aufgabe der Qualitätssicherung wahr, indem sie diese Ausbildungsstätten regelmäßig besucht. | + | Zu den Aufgaben der Ärztekammer gehört es, den Behörden Vorschläge in Bereichen des Gesundheitswesens zu unterbreiten und deren Entscheidungsfindung mit Gutachten und Berichten zu unterstützen. Die Kammer führt Schlichtungen zwischen den Kammerangehörigen sowie mit Patientinnen und Patienten durch. Darüber hinaus verhandelt sie die Verträge der Ärzteschaft mit den Krankenkassen sowie die Kollektivverträge und erteilt Rechtsauskünfte zu den für die Berufsausübung maßgeblichen Vorschriften. |
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| | ==Organisation== | | ==Organisation== |
| | + | =====Präsident===== |
| | + | Der Präsident leitet die Geschäfte und vertritt die Ärztekammer nach außen. Er beruft die Sitzungen der Vollversammlung, des Kammervorstandes und des Präsidiums ein und führt bei diesen Sitzungen den Vorsitz. |
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| | =====Präsidium===== | | =====Präsidium===== |
| − | Die Ärztekammer für Salzburg wird von einem Präsidium geleitet, an dessen Spitze der Präsident die Kammer nach außen vertritt. Ihm stehen zwei Vizepräsidenten und der Finanzreferent zur Seite.
| + | Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, den Vizepräsidenten und dem Finanzreferenten und ist insbesondere für die Personalangelegenheiten zuständig. |
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| − | Diese Funktionen werden (2025) von folgende Personen bekleidet: | + | Diese Funktionen werden (2025) von folgenden Personen bekleidet: |
| | *Präsident: Dr. [[Matthias Vavrovsky]] | | *Präsident: Dr. [[Matthias Vavrovsky]] |
| | *1. Vizepräsident: MR Dr. Christoph Fürthauer, Obmann der Kurie der niedergelassenen Ärzte | | *1. Vizepräsident: MR Dr. Christoph Fürthauer, Obmann der Kurie der niedergelassenen Ärzte |
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| | *dem Präsidenten, | | *dem Präsidenten, |
| | *den Kurienobmännern und deren Stellvertretern, | | *den Kurienobmännern und deren Stellvertretern, |
| − | *dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds und
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| | *sechs von der Kurienversammlung gewählten Kammerräten. | | *sechs von der Kurienversammlung gewählten Kammerräten. |
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| | =====Vollversammlung===== | | =====Vollversammlung===== |
| − | Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Ärztekammer für Salzburg. Sie besteht aus 34 gewählten Kammerräten und tritt zwei Mal pro Jahr − wenn notwendig, auch öfter − zusammen. Sowohl der Vorstand als auch das Präsidium und alle anderen Organe sind an die Beschlüsse der Vollversammlung gebunden. | + | Die Vollversammlung besteht aktuell (2025) aus 32 gewählten Kammerräten und tritt mindestens zwei Mal pro Jahr zusammen. Sowohl der Vorstand als auch das Präsidium und alle anderen Organe sind an die Beschlüsse der Vollversammlung gebunden. In der Eröffnungssitzung wählt die Vollversammlung aus ihrer Mitte den Präsidenten. |
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| | =====Kurienversammlung===== | | =====Kurienversammlung===== |
| − | Von den Mitgliedern der beiden Kurien der angestellten Ärzte und der niedergelassenen Ärzte werden je drei Kammerräte gewählt, welche für die Dauer der Funktionsperiode der Vollversammlung die Kurienversammlung bilden. Die beiden Kurienobmänner sind gleichzeitig auch Vizepräsidenten der Ärztekammer.
| + | Die von den Mitgliedern einer Kurie gewählten Kammerräte bilden die Kurienversammlung. Ihre Aufgabe ist die Wahrnehmung und Förderung der kurienspezifischen Interessen. In der Eröffnungssitzung wählt die jeweilige Kurienversammlung den Kurienobmann, der damit gleichzeitig auch Vizepräsident wird, sowie dessen Stellvertreter. |
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| | == Geschichte == | | == Geschichte == |