| − | Im Mia [[2011]] genehmigte das Land Salzburg in erster Instanz das Projekt. Dem Betreiber wurden 200 Hektar Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener kündigte Berufung an. Seiner Meinung nach widerspreche das Projekt u.a. der [[Alpenkonvention]], es sei auf der Südseite, zerstöre hochwertige Lebensräume und gefährde geschützte Tier- und Pflanzenarten. | + | Im Mia [[2011]] genehmigte das Land Salzburg in erster Instanz das Projekt. Dem Betreiber wurden 200 Hektar Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener kündigte Berufung an. Seiner Meinung nach widerspreche das Projekt u.a. der [[Alpenkonvention]], es sei auf der Südseite, zerstöre hochwertige Lebensräume und gefährde geschützte Tier- und Pflanzenarten. Eine weitere Begründung der Berufung: Mängel in der rechtlichen Beurteilung durch die Behörde. So haben diese ohne Erklärung ein ''hohes öffentliches Interesse'' am Bau der Anlage höher gewichtet als ein ''besonders hohes Interesse'' am [[Naturschutz]] in den betreffenden Gebieten. Eine Genehmigung sei aber nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse am Bau überwiege. Auch Verfahrensmängel wirft der Landesumweltanwalt vor. Die Projekbetreiber hatten mit der Berufung gerechnet. |
| − | {{Quelle PiN|9., 16. Dezember 2010 und 27. Mai 2011}} | + | * {{Quelle PiN|9., 16. Dezember 2010 und 27. Mai 2011}} |