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| | == Erste Entscheidung == | | == Erste Entscheidung == |
| | Im Mia [[2011]] genehmigte das Land Salzburg in erster Instanz das Projekt. Dem Betreiber wurden 200 Hektar Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener kündigte Berufung an. Seiner Meinung nach widerspreche das Projekt u.a. der [[Alpenkonvention]], es sei auf der Südseite, zerstöre hochwertige Lebensräume und gefährde geschützte Tier- und Pflanzenarten. Eine weitere Begründung der Berufung: Mängel in der rechtlichen Beurteilung durch die Behörde. So haben diese ohne Erklärung ein ''hohes öffentliches Interesse'' am Bau der Anlage höher gewichtet als ein ''besonders hohes Interesse'' am [[Naturschutz]] in den betreffenden Gebieten. Eine Genehmigung sei aber nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse am Bau überwiege. Auch Verfahrensmängel wirft der Landesumweltanwalt vor. Die Projekbetreiber hatten mit der Berufung gerechnet. | | Im Mia [[2011]] genehmigte das Land Salzburg in erster Instanz das Projekt. Dem Betreiber wurden 200 Hektar Fläche für Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener kündigte Berufung an. Seiner Meinung nach widerspreche das Projekt u.a. der [[Alpenkonvention]], es sei auf der Südseite, zerstöre hochwertige Lebensräume und gefährde geschützte Tier- und Pflanzenarten. Eine weitere Begründung der Berufung: Mängel in der rechtlichen Beurteilung durch die Behörde. So haben diese ohne Erklärung ein ''hohes öffentliches Interesse'' am Bau der Anlage höher gewichtet als ein ''besonders hohes Interesse'' am [[Naturschutz]] in den betreffenden Gebieten. Eine Genehmigung sei aber nur dann zulässig, wenn das öffentliche Interesse am Bau überwiege. Auch Verfahrensmängel wirft der Landesumweltanwalt vor. Die Projekbetreiber hatten mit der Berufung gerechnet. |
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| | + | ==Juni 2012: Der Umweltsenat hat das 70-Millionen-Euro-Projekt der Schmittenhöhebahn abgelehnt == |
| | + | Der Umweltsenat in Wien hatte der Berufung der Gegner Folge geleistet und das Projekt Hochsonnberg der Schmittenhöhebahn abgelehnt. |
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| | + | Die Landesregierung hatte das Liftprojekt in erster Instanz genehmigt. Für das Land hatte das öffentliche Interesse in diesem Fall mehr Gewicht als der Naturschutz. Der Umweltsenat sah das anders. Die Landesumweltanwaltschaft (LUA) zeigte sich erfreut, dass ihre kritische Haltung nun bestätigt worden ist. Entscheidend für den Umweltsenat waren die zu niedrige Höhenlage und die Süd-West-Lage, die zu einer kurzen Saison führen, die durchgehend notwendige und aufwendige Beschneiung sowie teilweise zu schmale Pisten. Das geplante Skigebiet wäre deshalb nicht attraktiv genug, um ein großes öffentliches Interesse zu begründen. Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener ist sich sicher, dass das Urteil auch vor dem Verwaltungsgerichtshof halten wird. |
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| | + | Die Familie Lackner aus Piesendorf, die hier ihre Landwirtschaft hat, wollte für das Liftprojekt keinen Millimeter Grund abgeben. Die Schmittenhöhebahn AG musste deshalb eine schmale Schikane einbauen, die mit ein Grund für die Ablehnung war. Die Lackners sind wie die Landesumweltanwaltschaft, der [[Alpenverein]], der [[Naturschutzbund]] und und die von den Lackners gegründete [[Bürgerinitiative Hochsonnberg]] in die Berufung gegangen. Bäuerin Cornelia Lackner: "''Es gibt viele Gegner und wir haben sieben Jahre gekämpft. Gott sei Dank haben wir gewonnen. Wir sind so froh für die Umwelt. Die Schmittenhöhebahn hat haushoch verloren. Wir hätten viel Geld bekommen, aber wir wollen unsere Landwirtschaft und die Natur hier oben erhalten. Danke an alle, die uns geholfen haben.''" |
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| | + | Für Erich Egger, Chef der Schmittenhöhebahn, war das Urteil überraschend. "''Wir müssen den Bescheid jetzt genau analysieren und prüfen, ob wir zum Verwaltungsgerichtshof gehen. Mich haben Hoteliers und Touristiker angerufen. Sie sind entsetzt. Das ist ein gewaltiger Rückschlag für die Region, weil so vieles dranhängt.''" So wäre die Vision einer Skiverbindung von Zell am See und Kaprun ohne Hochsonnberg hinfällig. |
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| | + | Egger glaubt, die Auswirkungen dieses Urteils würden über die Schmittenhöhe hinausgehen. "''Das Salzburger Naturschutzgesetz hat eine besondere Hürde. Hier muss ein unmittelbares besonders wichtiges öffentliches Interesse vorliegen, damit es den Naturschutz überwiegt. In den anderen Bundesländern reicht das öffentliche Interesse. Ich denke, dass auch andere Kollegen Probleme bekommen, wenn es keine Novelle gibt.''" |
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| | ==Quellen== | | ==Quellen== |
| | * {{Quelle PiN|9., 16. Dezember 2010 und 27. Mai 2011}} | | * {{Quelle PiN|9., 16. Dezember 2010 und 27. Mai 2011}} |
| − | * {{Quelle SN|16. Juni 2011}} | + | * {{Quelle SN|16. Juni 2011 und 16. Juni 2012, Beitrag von [[Anton Kaindl]]}} |
| | <references/> | | <references/> |
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| | [[Kategorie:Zell am See|Hochsonnberg, Projekt]] | | [[Kategorie:Zell am See|Hochsonnberg, Projekt]] |
| | [[Kategorie:Piesendorf|Hochsonnberg, Projekt]] | | [[Kategorie:Piesendorf|Hochsonnberg, Projekt]] |
| − | [[Kategorie:Aktuelle Ereignisse|Hochsonnberg, Projekt]] | + | [[Kategorie:Aktuell (Archiv)|Hochsonnberg, Projekt]] |