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== Haltegriff : ''KFG § 26 (4); KDV § 54a (8)'' ==
 
== Haltegriff : ''KFG § 26 (4); KDV § 54a (8)'' ==
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Bei einem Sitzplatz für eine zu befördernde Person (Sozius) muss vorgesorgt sein, dass sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise am Motorrad anhalten kann.  
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Bei einem '''Sitzplatz''' für eine zu befördernde Person (Sozius) muss vorgesorgt sein, dass sich diese mit beiden Händen in geeigneter Weise am Motorrad anhalten kann.<br>
Ausrüstung: Haltegurte, Haltegriffe, Gepäckträger oder Topcase mit Anhalte-Einrichtungen etc.  
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Ausrüstung: Haltegurte, Haltegriffe, Gepäckträger oder Topcase mit Anhalte-Einrichtungen etc. <br>
Die Anhaltemöglichkeit des Beifahrers am Körper des Lenkers allein genügt nicht!  
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Die Anhaltemöglichkeit des Beifahrers am Körper des Lenkers allein genügt nicht! <br>
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Sind bei Motorrädern mit Beiwagen Sicherheitsgurte montiert, besteht Verwendungspflicht, jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung.  
 
Sind bei Motorrädern mit Beiwagen Sicherheitsgurte montiert, besteht Verwendungspflicht, jedoch keine Nachrüstungsverpflichtung.  
  
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