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== Halten und Parken : ''StVO § 23 (2)'' ==
 
== Halten und Parken : ''StVO § 23 (2)'' ==
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Einspurige Fahrzeuge sind am Fahrbahnrand platzsparend aufzustellen.  
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Einspurige Fahrzeuge sind am Fahrbahnrand '''platzsparend''' aufzustellen. <br>
Auf Gehsteigen ist das Abstellen nur erlaubt, wenn Parkplatzmarkierungen vorhanden sind.  
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Auf Gehsteigen ist das Abstellen nur erlaubt, wenn Parkplatzmarkierungen vorhanden sind. <br>
Die Regelung bei Bodenmarkierung ist zu beachten.  
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Die Regelung bei Bodenmarkierung ist zu beachten.<br>
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(Kein Schadensersatzanspruch bei umgestürztem Motorrad, außer es liegt schuldhaftes Verhalten beim Abstellen vor.)
 
(Kein Schadensersatzanspruch bei umgestürztem Motorrad, außer es liegt schuldhaftes Verhalten beim Abstellen vor.)
  
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