Hauptmenü öffnen
Start
Zufall
Anmelden
Einstellungen
Über SALZBURGWIKI
Impressum & Haftungsausschluss
Volltext
Änderungen
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Zum nächsten Versionsunterschied →
Kategorie:Verkehr
(Quelltext anzeigen)
Version vom 27. April 2007, 23:53 Uhr
19 Bytes hinzugefügt
,
23:53, 27. Apr. 2007
→Halten und Parken : ''StVO § 23 (2)''
Zeile 236:
Zeile 236:
== Halten und Parken : ''StVO § 23 (2)'' ==
== Halten und Parken : ''StVO § 23 (2)'' ==
−
Einspurige Fahrzeuge sind am Fahrbahnrand platzsparend aufzustellen.
+
Einspurige Fahrzeuge sind am Fahrbahnrand
'''
platzsparend
'''
aufzustellen.
<br>
−
Auf Gehsteigen ist das Abstellen nur erlaubt, wenn Parkplatzmarkierungen vorhanden sind.
+
Auf Gehsteigen ist das Abstellen nur erlaubt, wenn Parkplatzmarkierungen vorhanden sind.
<br>
−
Die Regelung bei Bodenmarkierung ist zu beachten.
+
Die Regelung bei Bodenmarkierung ist zu beachten.
<br>
+
(Kein Schadensersatzanspruch bei umgestürztem Motorrad, außer es liegt schuldhaftes Verhalten beim Abstellen vor.)
(Kein Schadensersatzanspruch bei umgestürztem Motorrad, außer es liegt schuldhaftes Verhalten beim Abstellen vor.)
Motorradrecht
2.845
Bearbeitungen