Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
31 Bytes hinzugefügt ,  22:44, 27. Apr. 2007
Zeile 36: Zeile 36:  
==Abschleppen : ''KFG § 105; KDV § 58''==
 
==Abschleppen : ''KFG § 105; KDV § 58''==
   −
Es ist zulässig ein Motorrad mit einem Motorrad oder einem Pkw abzuschleppen bzw. zu schieben.  
+
Es ist zulässig ein Motorrad mit einem Motorrad oder einem Pkw abzuschleppen bzw. zu schieben.
Das Abschleppen eines Motorrades, auch wenn dieses nicht zugelassen ist, mit einem Kfz ist nur erlaubt wenn:  
+
 +
Das '''Abschleppen''' eines Motorrades, auch wenn dieses nicht zugelassen ist, mit einem Kfz ist nur erlaubt wenn:  
   −
die Lenkvorrichtung und mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam sind,<br>
+
- die Lenkvorrichtung und mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam sind,<br>
der Lenker eine Lenkberechtigung für die Klasse A besitzt,<br>  
+
- der Lenker eine Lenkberechtigung für die Klasse A besitzt,<br>  
die Verbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil oder Stange) nicht länger als 8 m ist und <br>
+
- die Verbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil oder Stange) nicht länger als 8 m ist und <br>
diese für andere Straßenbenützer durch Lappen oder dergleichen gut erkennbar gemacht wird.  
+
- diese für andere Straßenbenützer durch Lappen oder dergleichen gut erkennbar gemacht wird.
 +
 
Der Lenker des Zugfahrzeuges hat Abblendlicht zu verwenden; Notbeleuchtung ist erforderlich.  
 
Der Lenker des Zugfahrzeuges hat Abblendlicht zu verwenden; Notbeleuchtung ist erforderlich.  
 
Die Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h ist zu beachten. Auf Autobahnen und Schnellstraßen (Mindestgeschwindigkeit 60 km/h) darf daher die Abschleppung nur bis zur nächsten Ausfahrt erfolgen. Das gleichzeitige Abschleppen mehrerer Kraftfahrzeuge ist unzulässig.
 
Die Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h ist zu beachten. Auf Autobahnen und Schnellstraßen (Mindestgeschwindigkeit 60 km/h) darf daher die Abschleppung nur bis zur nächsten Ausfahrt erfolgen. Das gleichzeitige Abschleppen mehrerer Kraftfahrzeuge ist unzulässig.
 
   
 
   
Das Schieben eines Motorrades mit einem Kfz ist nur zulässig:  
+
Das '''Schieben''' eines Motorrades mit einem Kfz ist nur zulässig:  
   −
auf ganz kurzen Strecken,<br>  
+
- auf ganz kurzen Strecken,<br>  
in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h), <br>
+
- in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h), <br>
bei Vorliegen zwingender Gründe, <br>
+
-bei Vorliegen zwingender Gründe, <br>
wenn andere Straßenbenützer dadurch nicht gefährdet werden und <br>
+
- wenn andere Straßenbenützer dadurch nicht gefährdet werden und <br>
wenn die Lenker beider Fahrzeuge die erforderliche Lenkberechtigung besitzen.  
+
- wenn die Lenker beider Fahrzeuge die erforderliche Lenkberechtigung besitzen.  
    
Bei nicht zum Verkehr zugelassenen Motorrädern sind Schäden die beim Abschlepp- oder Schiebevorgang entstehen nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.  
 
Bei nicht zum Verkehr zugelassenen Motorrädern sind Schäden die beim Abschlepp- oder Schiebevorgang entstehen nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.  
2.845

Bearbeitungen

Navigationsmenü