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| | ==Abschleppen : ''KFG § 105; KDV § 58''== | | ==Abschleppen : ''KFG § 105; KDV § 58''== |
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| − | Es ist zulässig ein Motorrad mit einem Motorrad oder einem Pkw abzuschleppen bzw. zu schieben. | + | Es ist zulässig ein Motorrad mit einem Motorrad oder einem Pkw abzuschleppen bzw. zu schieben. |
| − | Das Abschleppen eines Motorrades, auch wenn dieses nicht zugelassen ist, mit einem Kfz ist nur erlaubt wenn: | + | |
| | + | Das '''Abschleppen''' eines Motorrades, auch wenn dieses nicht zugelassen ist, mit einem Kfz ist nur erlaubt wenn: |
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| − | die Lenkvorrichtung und mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam sind,<br> | + | - die Lenkvorrichtung und mindestens eine Bremsanlage ausreichend wirksam sind,<br> |
| − | der Lenker eine Lenkberechtigung für die Klasse A besitzt,<br> | + | - der Lenker eine Lenkberechtigung für die Klasse A besitzt,<br> |
| − | die Verbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil oder Stange) nicht länger als 8 m ist und <br> | + | - die Verbindung mit dem Zugfahrzeug (Seil oder Stange) nicht länger als 8 m ist und <br> |
| − | diese für andere Straßenbenützer durch Lappen oder dergleichen gut erkennbar gemacht wird. | + | - diese für andere Straßenbenützer durch Lappen oder dergleichen gut erkennbar gemacht wird. |
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| | Der Lenker des Zugfahrzeuges hat Abblendlicht zu verwenden; Notbeleuchtung ist erforderlich. | | Der Lenker des Zugfahrzeuges hat Abblendlicht zu verwenden; Notbeleuchtung ist erforderlich. |
| | Die Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h ist zu beachten. Auf Autobahnen und Schnellstraßen (Mindestgeschwindigkeit 60 km/h) darf daher die Abschleppung nur bis zur nächsten Ausfahrt erfolgen. Das gleichzeitige Abschleppen mehrerer Kraftfahrzeuge ist unzulässig. | | Die Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h ist zu beachten. Auf Autobahnen und Schnellstraßen (Mindestgeschwindigkeit 60 km/h) darf daher die Abschleppung nur bis zur nächsten Ausfahrt erfolgen. Das gleichzeitige Abschleppen mehrerer Kraftfahrzeuge ist unzulässig. |
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| − | Das Schieben eines Motorrades mit einem Kfz ist nur zulässig: | + | Das '''Schieben''' eines Motorrades mit einem Kfz ist nur zulässig: |
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| − | auf ganz kurzen Strecken,<br> | + | - auf ganz kurzen Strecken,<br> |
| − | in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h), <br> | + | - in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h), <br> |
| − | bei Vorliegen zwingender Gründe, <br> | + | -bei Vorliegen zwingender Gründe, <br> |
| − | wenn andere Straßenbenützer dadurch nicht gefährdet werden und <br> | + | - wenn andere Straßenbenützer dadurch nicht gefährdet werden und <br> |
| − | wenn die Lenker beider Fahrzeuge die erforderliche Lenkberechtigung besitzen. | + | - wenn die Lenker beider Fahrzeuge die erforderliche Lenkberechtigung besitzen. |
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| | Bei nicht zum Verkehr zugelassenen Motorrädern sind Schäden die beim Abschlepp- oder Schiebevorgang entstehen nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. | | Bei nicht zum Verkehr zugelassenen Motorrädern sind Schäden die beim Abschlepp- oder Schiebevorgang entstehen nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. |