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| − | Als begeisterter Motorradfahrer und Jurist werde ich immer wieder zu scheinbar belanglosen Rechtsfragen rund um das Motorrad um Rat ersucht. Manchmal sind MotorradfahrerInnen unsicher ob Kurzparkzonen für einspurige Fahrzeuge gebührenfrei sind; oft entsprechen auch im Moto-Cross-, Enduro-, oder Renn-Sport eingesetzte Maschinen nicht der für Straßen mit öffentlichem Verkehr vorgeschriebenen Betriebssicherheit etc. | + | Als begeisterter Motorradfahrer und Jurist werde ich immer wieder zu scheinbar belanglosen Rechtsfragen rund um das Motorrad um Rat ersucht. Manchmal sind MotorradfahrerInnen unsicher ob Kurzparkzonen für einspurige Fahrzeuge gebührenfrei sind; oft entsprechen auch im Moto-Cross-, Enduro-, oder Renn-Sport eingesetzte Maschinen nicht der für Straßen mit öffentlichem Verkehr vorgeschriebenen Betriebssicherheit etc. |
| | + | Schließlich sind '''Gesetzesänderungen''' zu beachten, denn eine Berufung auf Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe". |
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| − | Schließlich sind Gesetzesänderungen zu beachten, denn eine Berufung auf Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe".
| + | Auf Grund dieser Erfahrungen habe ich für den praktischen Gebrauch wichtige, '''spezielle''' Gesetzesbestimmungen (Vorbereitende Rechtsakte und Novellen vor deren In-Kraft-Treten) mit relevanten Judikaturen, die nur für '''Motorräder''' (Klasse L3e) und '''Motorräder mit Beiwagen''' (Klasse L4e) in Österreich gelten, wörterbuchartig zusammengestellt. |
| − | Auf Grund dieser Erfahrungen habe ich für den praktischen Gebrauch wichtige, spezielle Gesetzesbestimmungen (Vorbereitende Rechtsakte und Novellen vor deren In-Kraft-Treten) mit relevanten Judikaturen, die nur für Motorräder (Klasse L3e) und Motorräder mit Beiwagen (Klasse L4e) in Österreich gelten, wörterbuchartig zusammengestellt. | + | Nicht berücksichtigt sind '''generelle''', gesetzliche Regelungen zumal diese für alle Verkehrsteilnehmer und Kraftfahrzeuge gleichermaßen gelten. (Bestimmungen des Verkehrs- und Kraftfahrzeugwesens sowie Strafenkatalog) |
| − | Nicht berücksichtigt sind generelle, gesetzliche Regelungen zumal diese für alle Verkehrsteilnehmer und Kraftfahrzeuge gleichermaßen gelten. (Bestimmungen des Verkehrs- und Kraftfahrzeugwesens sowie Strafenkatalog) | |
| | Die Harmonisierung der in Bundesländerkompetenz liegenden Strafen für Verkehrsdelikte (Katalog mit mittleren Grenzwerten) wird angestrebt. | | Die Harmonisierung der in Bundesländerkompetenz liegenden Strafen für Verkehrsdelikte (Katalog mit mittleren Grenzwerten) wird angestrebt. |
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| | Ab März 2007 werden Verkehrsdelikte (Strafen über 70,00 €) in EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und vollzogen. | | Ab März 2007 werden Verkehrsdelikte (Strafen über 70,00 €) in EU-Mitgliedsländern gegenseitig anerkannt und vollzogen. |
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| − | Der von mir 1998 erstmals definierte und publizierte Titel "Motorradrecht" wird im deutschen Sprachgebiet erfreulicherweise zunehmend angenommen. | + | Der von mir 1998 erstmals definierte und publizierte Titel "'''Motorradrecht'''" wird im deutschen Sprachgebiet erfreulicherweise zunehmend angenommen. |
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| | Unter Bedachtnahme auf die Gleichstellung von Frau und Mann gelten alle personenbezogenen Bezeichnungen im Text gleichermaßen für Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechts. | | Unter Bedachtnahme auf die Gleichstellung von Frau und Mann gelten alle personenbezogenen Bezeichnungen im Text gleichermaßen für Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechts. |
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| − | Die alphabetisch systematisierten, teilweise gekürzt dargestellten Verkehrs- und Betriebsvorschriften für Motorräder werden von mir laufend aktualisiert und geben so einen vereinfachten Überblick in transformierte EU-Richtlinien, die jeweils geltenden Bestimmungen von Führerscheingesetz (FSG), Kraftfahrgesetz (KFG), einschließlich Durchführungsverordnung (KDV) mit Mängelkatalog sowie Straßenverkehrsordnung (StVO), etc. | + | Die alphabetisch systematisierten, teilweise gekürzt dargestellten Verkehrs- und Betriebsvorschriften für Motorräder werden von mir laufend '''aktualisiert''' und geben so einen vereinfachten Überblick in transformierte EU-Richtlinien, die jeweils geltenden Bestimmungen von Führerscheingesetz (FSG), Kraftfahrgesetz (KFG), einschließlich Durchführungsverordnung (KDV) mit Mängelkatalog sowie Straßenverkehrsordnung (StVO), etc. |
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| | Die in Kursiveschrift zitierten ''§§'' mit den in Klammerausdruck gesetzten Absätzen beziehen sich grundsätzlich auf den jeweiligen Gesetzes- bzw. Verordnungstext, jedoch ohne Fundstellenverweis auf im Kontext zu lesende Rechtsquellen. | | Die in Kursiveschrift zitierten ''§§'' mit den in Klammerausdruck gesetzten Absätzen beziehen sich grundsätzlich auf den jeweiligen Gesetzes- bzw. Verordnungstext, jedoch ohne Fundstellenverweis auf im Kontext zu lesende Rechtsquellen. |
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| | Da die Printauflagen dieser Rechts-Info als handliche Broschüre (Dokumente-Format) teilweise überholt und vergriffen sind wird dieses Service von mir bis auf weiteres in elektronischer Form (Online-Publikation an der Universität Salzburg) fortgesetzt. | | Da die Printauflagen dieser Rechts-Info als handliche Broschüre (Dokumente-Format) teilweise überholt und vergriffen sind wird dieses Service von mir bis auf weiteres in elektronischer Form (Online-Publikation an der Universität Salzburg) fortgesetzt. |
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| − | "PS" Nicht "Pferde-Stärken" sondern Sicherheitsgedanken zum Motorradfahren als Post-Skriptum. | + | "PS" Nicht "Pferde-Stärken" sondern '''Sicherheitsgedanken''' zum Motorradfahren als Post-Skriptum. |
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| | Gute Fahrt | | Gute Fahrt |