Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 52: Zeile 52:  
- auf ganz kurzen Strecken,<br>  
 
- auf ganz kurzen Strecken,<br>  
 
- in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h), <br>
 
- in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h), <br>
-bei Vorliegen zwingender Gründe, <br>
+
- bei Vorliegen zwingender Gründe, <br>
 
- wenn andere Straßenbenützer dadurch nicht gefährdet werden und <br>
 
- wenn andere Straßenbenützer dadurch nicht gefährdet werden und <br>
 
- wenn die Lenker beider Fahrzeuge die erforderliche Lenkberechtigung besitzen.  
 
- wenn die Lenker beider Fahrzeuge die erforderliche Lenkberechtigung besitzen.  
2.845

Bearbeitungen

Navigationsmenü