Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Zum nächsten Versionsunterschied →
Kategorie:Verkehr
(Quelltext anzeigen)
Version vom 27. April 2007, 22:44 Uhr
1 Byte hinzugefügt
,
22:44, 27. Apr. 2007
→Abschleppen : ''KFG § 105; KDV § 58''
Zeile 52:
Zeile 52:
- auf ganz kurzen Strecken,<br>
- auf ganz kurzen Strecken,<br>
- in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h), <br>
- in Schrittgeschwindigkeit (5 km/h), <br>
−
-bei Vorliegen zwingender Gründe, <br>
+
- bei Vorliegen zwingender Gründe, <br>
- wenn andere Straßenbenützer dadurch nicht gefährdet werden und <br>
- wenn andere Straßenbenützer dadurch nicht gefährdet werden und <br>
- wenn die Lenker beider Fahrzeuge die erforderliche Lenkberechtigung besitzen.
- wenn die Lenker beider Fahrzeuge die erforderliche Lenkberechtigung besitzen.
Motorradrecht
2.845
Bearbeitungen
Navigationsmenü
Meine Werkzeuge
Anmelden
Namensräume
Kategorie
Diskussion
Varianten
Ansichten
Lesen
Quelltext anzeigen
Versionsgeschichte
Mehr
Suche
Navigation
Portale
Hauptseite
Geografie
Geschichte
Personen
Sport
Tourismus
Veranstaltungen
Vereine
Verkehr
SALZBURGWIKI Portal
Zufällige Seite
Sonderportale
Salzburger Festspiele
Salzburger Seenland
Nationalpark Hohe Tauern
Flüchtlingsthematik
Bilder
Übersicht
historische Aufnahme
Ressourcen
Hilfe (IntroWiki)
News auf Facebook
Letzte Änderungen
Vorlagen
Formatvorlagen
SN.at
Homepage
Salzburg
Politik
Wirtschaft
Kultur
Panorama
Sport
Lifestyle
Freizeit
Medien
Wissen
Werkzeuge
Spezialseiten
Druckversion