Zur Überprüfung der erforderlichen Verkehrs- und Betriebssicherheit hat der Zulassungsbesitzer jährlich (historische Kraftfahrzeuge mit Baujahren vor 1960 alle 2 Jahre) und fristgerecht - frühestens 1 Monat vor bzw. spätestens 4 Monate nach dem Stichtag der erstmaligen Zulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte - dafür zu sorgen, dass das Kraftrad gereinigt, sowie mit dem Zulassungsschein vorgeführt wird. | Zur Überprüfung der erforderlichen Verkehrs- und Betriebssicherheit hat der Zulassungsbesitzer jährlich (historische Kraftfahrzeuge mit Baujahren vor 1960 alle 2 Jahre) und fristgerecht - frühestens 1 Monat vor bzw. spätestens 4 Monate nach dem Stichtag der erstmaligen Zulassung, auch wenn diese im Ausland erfolgte - dafür zu sorgen, dass das Kraftrad gereinigt, sowie mit dem Zulassungsschein vorgeführt wird. |