Die Entfernung abgelaufener Pickerl ist vorgeschrieben, ein Überkleben ist unzulässig.
Die Entfernung abgelaufener Pickerl ist vorgeschrieben, ein Überkleben ist unzulässig.
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== Zulassung ''KFG §§ 37, 43'' ==
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== Zulassung : ''KFG §§ 37, 43'' ==
Für die Zulassung (Anmeldung) von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind vom Antragsteller beizubringen:
Für die Zulassung (Anmeldung) von Kraftfahrzeugen und Anhängern sind vom Antragsteller beizubringen:
Zeile 852:
Zeile 852:
In den vorzulegenden Typenschein (Typenscheinformulare, Fahrzeugdatenblätter) wird die Abmeldung und das Datum eingetragen.
In den vorzulegenden Typenschein (Typenscheinformulare, Fahrzeugdatenblätter) wird die Abmeldung und das Datum eingetragen.
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Gebührenpflichtige Amtshandlungen sind bei Behörden nicht mehr mit Stempelmarken sondern in bar oder mittels Kreditkarte (Bankomatfunktion) zu entrichten.
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Gebührenpflichtige Amtshandlungen sind bei Behörden nicht mehr mit Stempelmarken sondern in bar oder mittels Kreditkarte (Bankomatfunktion) zu entrichten.