Erzbischof [[Konrad IV. von Fohnsdorf]] erteilte am [[20. Mai]] [[1287]] seinem im Lungau begüterten [[Domkapitel]] ein Privileg: Wo sie auf ihren Besitzungen im Lungau oder anderwärts Gold-, Silber- oder andere Metalladern entdecken werden, müssen sie dem Erzbischof von den Erträgen nicht nur den ''Fangpfennig'' bezahlen, sondern auch die einem Grundherrn "schuldigen Rechte" (= jeder 40. Kübel an gewonnenem Erz) bezahlen.<ref>Quelle [[Mosaiksteine zur Geschichte Gasteins und seiner Salzburger Umgebung. Bergbau - Badewesen - Bauwerke - Ortsnamen - Biografien - Chronologie]], Seite 57</ref> | Erzbischof [[Konrad IV. von Fohnsdorf]] erteilte am [[20. Mai]] [[1287]] seinem im Lungau begüterten [[Domkapitel]] ein Privileg: Wo sie auf ihren Besitzungen im Lungau oder anderwärts Gold-, Silber- oder andere Metalladern entdecken werden, müssen sie dem Erzbischof von den Erträgen nicht nur den ''Fangpfennig'' bezahlen, sondern auch die einem Grundherrn "schuldigen Rechte" (= jeder 40. Kübel an gewonnenem Erz) bezahlen.<ref>Quelle [[Mosaiksteine zur Geschichte Gasteins und seiner Salzburger Umgebung. Bergbau - Badewesen - Bauwerke - Ortsnamen - Biografien - Chronologie]], Seite 57</ref> |